Was ist denn Cruzen?? Oder meinst du “Was hört (ohne zwei “h“) ihr zum Easy Grunzen???“
Beiträge von Rudi007
-
-
@Pushy Sarkasmus ist hier glaube ich fehl am Platz! Natürlich darf man nicht fahren wie man will mit einem Einsatzfahrzeug. Das war hier aber auch nicht das Thema. Ich sagte nur, dass man Sonderrechte auch ohne Blaulicht nutzen kann, wenn es Geboten ist. Ob in deinen beiden genannten Fällen dies gegeben war, weißt du selbst nicht und stellst hier bloße Vermutungen auf, dass es nicht der Fall war!
Zudem hat dies auch nichts mit der Anzahl der Besatzung zu tun. Es gibt genügend Bürgerpolizisten in ländlichen Gegenden die alle allein unterwegs sind. Es gibt auch Führungskräfte im Streifendienst wie Dienstgruppenführer die alleine unterwegs sind, um an Einsatzorte zu fahren und dort zu Führen oder zu unterstützen. Es gibt Unfallsachbearbeiter in Revieren, die bei Unfällen von der Dienststelle aus zum Unfallort fahren, um dort die qualifizierte Vorgangsbearbeitung zu übernehmen. Da der Unfall dann aber schon geschehen ist und keine Gefahr für Leib und Leben mehr besteht (wenn andere Einsatzkräfte die Unfallstelle schon gesichert haben), ist dann die Nutzung von Wegerechten, in Form von Blaulicht, nicht mehr zulässig. Trotzdem ist die Nutzung von Sonderrechten (in dem Fall beschleunigtes Anfahren zum Einsatzort) geboten. Die StVO unterscheidet hier zwischen Sonder- und Wegerechte als getrennte Befugnisse.
Was ich damit eigentlich sagen will, dass sich der Threadersteller über die Pauschalisierung der Presse aufregt und du dann mit solchen Beispielen kommst, die im Grunde nichts anderes sind.
Anbei der Auszug mit genauem Wortlaut aus diesen besagten Warnbriefen: „Sie sind in der jüngeren Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Renngeschehen im öffentlichen Verkehrsraum der Polizei aufgefallen.“
Da steht nichts von Tuningsmaßnahmen bzw. -anzeigen. Die dazu gesteuerte Pressemitteilung an die Medien war denke ich einfach nur unglücklich gewählt, da es in mehreren Printmedien so identisch publiziert wurde. -
Wo steht denn bitte in der StVO das man Blaulicht o. Sirene einschalten muss, um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können?
Bitte nicht solche Beispiele bringen, wenn man die Hintergründe nicht kennt! -
@KAIN ist einfach schon so lange her, dass ich mich nicht mehr genau erinnern konnte. Ja stimmt, da muss muss so ein kleiner Plasitiksteg mit dem Cutter abgeschnitten werden aber das ist nicht wirklich der Rede wert. Bild dazu ist ja im Post 16 hinterlegt.
-
@TBAx wenn dies angeblich nicht gefragt war, dann war deine Aussage auch nicht richtig, denn dann könnte er sich jede x-beliebige 19 Zoll 5x112 Felge holen und diese per Einzelabnahme versuchen eintragen zu lassen (natürlich vorausgesetzt die ET bewegt sich nicht in Richtung 30).
-
-
Nein du kannst nicht die vom VFL nehmen, da in deren Gutachten eben nur das VFL drin steht. Also würde es immer auf eine Einzelabnahme hinaus laufen.
Falls dein Auto wirklich pünktlich ausgeliefert werden sollte, dann hast noch gut zwei Monate Zeit. Bis dahin können die Felgenhersteller noch nachbessern und entsprechende ABE auf den Markt bringen. Würde an deiner Stelle lieber noch etwas warten oder falls du schon eine Wunschfelge hast vllt. mal beim Hersteller direkt nachfragen. -
Hatte es früher halt schon ein paar mal hier gelesen und deshalb sind die auch von meiner Wunschliste geflogen. Hab auch keinen Handyhalter dort und auch ne Beifahrerin ab und an, die es vllt stören könnte

-
-
Das sind doch die Teile, wo einige schon berichteten, dass die Dinger so spiegeln bei Sonne. Dann viel Spass damit :cool:
-
Ist deine Tastatur auch am Arsch gegangen oder bist du der deutschen Sprache nicht so mächtig?
Ab zu deinem Autohändler morgen und nicht sinnlos aufregen. Es gibt immer mal Dinge, die nicht richtig funktionieren aber genau dafür ist die Garantie eben da! -
@Mastersmurf dann fang am besten bei deinen ganzen Beiträgen an, denn die haben auch keinen Informationsgehalt!
Entspannt auch mal wieder.
Eine Vielzahl der Beiträge hier bildet oftmals auch nur eine persönliche Meinung ab, wie man Dinge wie Sitzbezüge, Lenkraddesign, Bildschirmdesign oder was auch immer selber bewertet bzw. bevorzugt.
Wenn's um reinen Informationsgehalt geht, dann könnte man auch gut und gerne 2000 Posts hier löschen. -
Erhoffe dir nicht zu viel hier Frank. Glaub die lesen hier keine PN. Hab denen schon vor über 2 Monaten geschrieben aber keine Antwort erhalten.
-
Aber auch nur fast. Und wenn der Prüfer gründlich schaut, dann sieht er das definitiv.
-
Bitte nicht pauschalisieren, nur weil du eine schlechte Erfahrung gemacht hast! Es gibt in jedem Berufszweig weniger kompetente Personen. Das ist nun mal so.
Klar ist die Sache sehr ärgerlich für dich und die Rennerei hast du erstmal aber meine Erfahrungen in solchen Fällen sind, dass wenn sich der Verdacht des Erlöschen der BE nicht bestätigt und im konkreten Fall hier sogar mit einem ungeeigneten Mittel dies festgestellt wurde, die Kosten durch die feststellende Behörde getragen wird.
Was die Sache mit den Reifengrößen anbelangt, sagte ich dir bereits wie es in der Praxis gehandhabt wird. Es steht nur noch eine Größe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, ergo müssen die Polizisten immer die restlichen Seriengrößen im System abfragen.
Klar kannst du morgen im nächsten Dorf einem altgestandenen Bürgerpolizisten über die Füße fahren, der keinen Plan davon hat aber die Wahrscheinlichkeit ist eher sehr gering. Ich lehne mich jetzt mal so weit aus dem Fenster, dass ich behaupte, dass ein Großteil der Polizisten sich nicht intensiv mit technischen Änderungen bei getunten Fahrzeugen auskennen. Das ist aber auch dem Aufgabengebiet geschuldet, was einfach zu breit gefächert ist aber diese machen eben auch nicht solche Anzeigen. -
Die Rennleitung hat Zugriff auf die Typdatenbank für dein Fahrzeug. Dort stehen alle Reifengrößen drin, die für dein Fahrzeug serienmäßig zugelassen lassen, so auch die 225/40 R18, 225/45 R17, 205/50 R17.
Seit Umstellung des alten Fahrzeugscheins auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen nicht mehr alle Reifengrößen drin. Eine Abprüfung ist somit nur noch über die Typdatenbank möglich. Also keine Angst, das prüfen die dann schon
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
-
Ich hatte die 4000 ca. 1,5 Jahre drin aber im Vergleich zu den 6000 sind die schon gelblich. Hab sie gg. die von Superskoda vor ca. einem Jahr ersetzt. Arbeitsaufwand ist fast identisch wie beim Austausch nur der Birnen. Es muss nicht geschnitten werden! Alte raus, neue rein u. die Ausleuchtung ist auch viel besser als original.
Fotos von den 4000 hab ich auch aber es kommt da nicht unbedingt so rüber, da es auch immer an den jeweiligen Kameraeinstellungen mal mehr u. mal weniger gelblich wirkt. -
Die fehlen nicht, die sind schwarz. Siehe Beitrag #99
-
Alle original Skoda Felgen für den E5 wie Xtreme, Gemini usw. sind von Werk aus abgenommen im Zuge der Typengenehmigung.
Du musst diese nur eben in Verbindung mit deinem Fahrwerk und Spurplatten abnehmen lassen. Es gibt auch kein Gutachten für die Xtreme. -
Eigentlich wurde schon alles exakt gesagt aber ich versuche es nochmal. Die Xtreme sind Serienfelgen und folglich stehen die auch mit der Größe im Fahrzeugschein. Da du aber ein Fahrwerk verbaut hast, musst du jede Felge separat für dieses Fahrwerk abnehmen lassen. Das steht dann weiter unten im Fahrzeugschein beim Fahrwerk i.V.m. welcher Felge es zulässig ist. Da Cindy das Fw nicht mit den Xtreme abnehmen lassen hat, sondern nur mit ihren BBS u. den Winterfelgen (glaub Gemini hatte sie) musst du jede andere Felge abnehmen lassen auch die serienmäßigen Xtreme.
-
Ich habe noch nie eine Eintragung gesehen, wo die abgenommen Felgen nicht benannt sind. Aber man soll ja nie nie sagen und die Damen von der Zulassungsstelle sind auch nur Menschen

-
Uwe.B. versteh mich nicht falsch aber ich wollte nur von dir wissen:
1. Welchen Kz-Leuchten du verbaut hast und
2. ob du Fehlermeldungen hattest.Den besagten Thread habe ich jetzt nochmal gelesen und wie ich mich auch richtig erinnerte, gab es Probleme mit den dort verbauten Led. Ab Post 102 sind in den weiteren ca. 30 Beiträgen diese Probleme beschrieben und auch wie Stefan die Speerdioden zur Fehlerbehebung verbaut hat.
In dem Thread steht auch nichts dazu welche Led du verbaut hast!Ich wollte deinen Thread auch nicht damit zuspamen. War einfach nur eine Frage. Ich werde heute Abend meine Post hier rauslöschen, da es mit Tapa nicht geht.
Vllt kann Frank @lueneburger seinen AntwortPost auch löschen, damit alles wieder clean ist.
-
Bei diesen Passat Fußraumbeleuchtungen die einige hier verbaut hatten, gab es wohl auch einen Fehler, wenn man die Innenbeleuchtung eingeschaltet hat oder i.V.m. dem Licht bei geöffnetem Handschuhfach. Stefan hatte damals glaub eine Diode noch eingelötet, um dieses Problem zu beheben. Zumindest hatte ich es so in Erinnerung. Deshalb meine Frage, ob es zu Fehlern mit den Kennzeichenleuchten kam.
-
-
Ich glaube mit solchen Aussagen brauchst du hier nicht kommen. Jeder hier ist alt genug, dass er weiss was er tut.
-
Wenn die BE erloschen ist, warum sollte das zu Problemen beim TÜV führen

-
Hab das Ding auch letzte Woche gesehen. Sah schon sehr interessant aus, sogar mit Kennzeichen hinten dran. Aber die Brandenburger sind schon sehr einfallsreich was ihre Blitzer anbelangt.

-
Was hast du für's Lasieren bezahlt?
-
@regda was hast du bezahlt?
-
Ich falle hier noch vom Glauben ab aber wie sich grundlegende Meinungen komplett ändern können

-
Finde die Sitze auch sehr häßlich. Gestern erst wieder im Kodiaq gesehen, muss tschechisches Rentner-Sofa sein. :eek:
-
Die Kombination die du meintest ist folgende:
"Verde Axis 8,5x19 ET42 mit 225/35 Conti und 10mm Distanzscheiben vorne und 9,5x19 ET48 mit 255/30 hinten und 5mm Distanzscheiben montiert und Fahrwerk eingestellt,hinten kein Gewinde mehr“- Fw StXA.
Und der Besitzer des schwarzen Kfz ist darthwaidar. Näheres dazu in seinem Showroom-Thread. -
Nur Optik.
-
Auch gerade bestellt. Danke @Speedy-leon
-
Die Argumentation mit dem Zeichen “Passenger Airbag“ erscheint mir nachfolgend betrachtet auch schlüssig und könnte der Vorschrift durchaus Rechnung tragen.
Jedoch bleibt der Grund für einen Rechtsstreit der Gleiche, denn wenn man nicht gegen die Vorschrift verstößt, d.h. also nicht nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder dort montiert, dann handelt man weder fahrlässig noch grob fahrlässig, da es im Falle eines Unfalls zu keiner Schädigung durch die unsachgemäße Passagiersicherung kommen kann. -
§35a StVZO regelt ja wo der Aufkleber hin muss u. das er bei geschlossener Beifahrertür sichtbar sein muss. Somit kann man es sich sparen, da auch nicht zulässig. Der Anwalt hätte auch mit Aufkleber gute Argumente, wenn man seine Babyschale entgegengesetzt dort platziert u. den Beifahrerairbag nicht deaktiviert. Ergo fällt dieses Argument schon mal raus.
-
Doch bei ET 45 ist der 5E RS mit aufgeführt. Wenn dann nur 235/35 wie Browning schon schrieb. Aber so viel teurer sind die Reifen auch nicht, also zumindest nicht im Vergleich zu wirklich guten 225-Reifen.
Die Erfahrungen haben bisher gezeigt, dass eine Tachoangleichung nicht notwendig war aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann solltest du mit deinem Gutachter dich vorher kurzschließen. -
Hab keine schlechte Laune aber wenn du der Meinung bist, mich berichtigen zu müssen, dann solltest du mir meine Frage auch beantworten können!
-
Ich kann selbst lesen! Danke aber nochmal dafür zappelfillip. Dann erkläre du mir bitte was daran so kompliziert ist! Entsteht dabei so eine dicke Schneidekante, dass es zu diesem großen Versatz kommt oder was ist daran so schwierig?
-
Genau das selbe denke ich auch. Hab die ganze Zeit mit mir gerungen es zu bestellen, da der Preis komplett für alles nicht ohne ist aber wenn jetzt die Blenden für die Lüftung auch schon nicht mehr produziert wird, dann ist das eigentlich schon ein Ausschlusskriterium für mich.
Bin da auch ein Laie auf dem Gebiet u. kann nicht verstehen, warum es so schwierig ist, drei Teile aus einem Stück Carbon zu schneiden.
