KD-Service in freier Werkstatt und das leidige Thema Garantie !

  • Hallo ihr da draußen,


    hätte da mal eine Frage an euch Experten. :D


    Als Zweitwagen haben wir einen sogenanten FERRARI für PIZZABÄCKER ( FIAT 500 ).
    Meiner Frau ist Gesten der Türgriff an der Hand kleben geblieben :D nein Scherz bei Seite natürlich abgebrochen.
    So nun war meine Frau beim Un :) und dhat dies natürlich reklamiert, da man ja uns eine Garantieverlängerung beim Kauf aufgeschwatzt hat ( 5 Jahre ).
    Unserer ist erst 3 Jahre alt.
    Da meint doch der Un :) : Also dies wird von FIAT nicht bezahlt, da Sie ihren Kundendienst nicht bei FIAT genacht haben!
    So nun mal meine Frage an euch EXPERTEN: Wie denkt ihr da drüber?
    Also meine Info ist, das ein KD erfolgt sein muß und dieser im KD Heft abgestempelt sein muß ( wie z.B ATU; PIT Stop oder Freie Werkstatt ).


    So Jungs legt mal los hier! :D


    p.S: Soviel ich weis gibt es doch nen RECHTSVERDREHER unter uns. :D:D:D

  • Dazu eine Frage: Ist der Fiat aus der Werksgarantie raus, also greift die Anschlussversicherung schon und wurde nach Ablauf der Werksgarantie ein KD bei einer Fremdwerkstatt gemacht ?

    Skoda Octavia RS Combi TSI Black - Magic, Vollleder, schwarze Dachreling, beheizte Rücksitze, Sunset, Soundsystem, Navi Columbus, Glasschiebedach, Trennnetz, Multimediaanschluß, Parksensoren vorn, FSA m. BT ( ohne Ladeschale ), variabler Ladeboden, Ladekantenschutz transparent, 16 Zoll Winterräder, Entfall Modell- und Typbezeichnung am Heck, Antennenstab Polo 6R.

  • Und was steht in den dazugehörigen Garantiebedingungen?
    Punkt: Service und Wartung ?
    wenn da explezit drin steht das das bei fiat erfolgen muss dann isses wohl so ...
    meistens steht aber drinne das das nur von einer "fachwerkstatt" erfolgen muss ?!

  • Ehrlich gesagt ist noch kein einziger KD bei einem FIAT Händler gemacht worden, halt ich berichtige mich der aller erste ( und dieser schon bei 1500 km ).
    Der Händler meinte nur dazu: Ist bei jedem Hersteller so!
    Der Wagen muß am Montag das erste mal zum TÜV.
    Dieser Händler ist erst seit letztem Jahr hier in Schwäbisch Hall. Der davor ist HOPS gegangen ( war zugleich Maseratti Händler ).
    Diese Wekstatt ist sowieso etwas Spezielles: Sobald Sie ein Fahrzeug der Marke FIAT; LANCIA und ALFA bei einer Freien Werkstatt auf dem Hof sehen, werden sofort diese Kunden von diesem Händler angerufen und belestigt!
    Aber lassen wir das jetzt mal.

  • Also ich bin mir sicher mal einen Artikel gelesen zu haben da ging es um Garantie Ansprüche wenn man nicht beim Vertragshändler war.


    Da hat ein Gericht beschlossen das du zu jeder Freien Werkstadt gehen kannst und der Händler ist trotzdem verpflichtet im Garantie Fall zu handeln, solange du deine Service Intervalle eingehalten hast, egal ob Frei Werkstadt oder Vertragshändler.


    Ist schon 2 oder 3 Jahre her mit dem Artikel, bloß weiß jetzt auch nicht wo das stehen könnte, einfach mal googln

  • Es gibt ein EU-Gesetz seit 01.07.2010 das uns Verbraucher Schütz und besagt, das Du Dein Service überall dort machen kannst, wo er nach Herstellervorgabe durchgeführt wird, ohne dabei dein Garantieanspruch zu verlieren!
    Also las Dich nicht lumpen.

    Gruß-Rui - Octavia Combi v/RS, 2.0 TSI,MJ 2010,Federn H&R 35mm, Weiß-matt gepulverte Neptune Felgen, Pipercrossfilter, Emblem v/RS Sitzhöhenverstellung, Forumsaufkleber, Motorraumdichtung, Kurzstabantenne [B][size=10]

  • Gut, dann will ich es mal mit meiner bescheidenen Sichtweise probieren:


    Solange das Fahrzeug in der Werksgarantie ist, darf bei fachgerechter Durchsicht einer Fremdwerkstatt nach Herstellervorgaben ( Beweispflicht Kunde ) die Herstellergarantie als freiwilliges Versprechen nicht verweigert werden.
    Ist das Fahrzeug in der Anschlußgarantie ( Vorsicht, das ist genauergenommen ein Versicherungsvertrag ), gelten die Vorgaben der Versicherungsgesellschaft.
    Sieht der Vertrag eine Wartung ausschliesslich in einer Vertragswerkstatt des Herstellers vor, so ist dieses zur Anerkennung einer Leistungspflicht unbedingt einzuhalten.


    In Deinem Fall war Deine Anschlussversicherung ev. bereits verwirkt, wo das Auto während der Garantie seine erste Durchsicht in einer Fremdwerkstatt hatte.
    Viele herstellergebundene Anschlussversicherungen in D können nachträglich nur abgeschlossen werden, wenn das Auto schon vorher lückenlos beim Vertragshändler war und auch kein EU Wagen ist.
    Da Du Deine schon direkt nach Kauf hattest, hätte der Händler Dir womöglich bei Garantieende auch keine Anschlussversicherung verkaufen können.
    Und selbst wenn, die Fremdinspektion danach reicht auch aus, um aus der Leistungspflicht rauszukommen.


    Deshalb ( so halte ich es ) bei Kauf mit Anschlussversicherung, dass der Wagen während der Garantie und Anschlussversicherung nur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers gewartet wird.
    Wer das nicht tut, riskiert zumindest die vorher teuer bezahlte Anschlussgarantie.

    Skoda Octavia RS Combi TSI Black - Magic, Vollleder, schwarze Dachreling, beheizte Rücksitze, Sunset, Soundsystem, Navi Columbus, Glasschiebedach, Trennnetz, Multimediaanschluß, Parksensoren vorn, FSA m. BT ( ohne Ladeschale ), variabler Ladeboden, Ladekantenschutz transparent, 16 Zoll Winterräder, Entfall Modell- und Typbezeichnung am Heck, Antennenstab Polo 6R.