in einer eBay Auktion den Mitgliedsnamen eines Spaßbieters zu nennen?
Bin nämlich auf solche einen **** aufgelaufen, für fast 500,- Höchstbieter und schickt mir nach Auktionsende eine Mail, in der er sagt, er kenne sich bei eBay nicht aus und es war ein Versehen zu bieten :little devil:
Jetzt hatte ich bei dieser Auktion knapp 700 Besucher und fast 100 Beobachter, der zweitBieter wollte den Artikel dann auch nicht, also soll er wieder eingestellt werden. Damit halt keine dummen Fragen etc. auftauchen, habe ich jetzt einleitend geschrieben, dass diejenigen, welchen diese Auktion bekannt vorkommen würde, sich an den Spaßbieter xxx wenden können...
Kann ich dafür belangt werden? Finde leider nichts darüber im Internetrecht etc....
Vielen Dank schon mal im voraus...