Ist es strafbar,

  • in einer eBay Auktion den Mitgliedsnamen eines Spaßbieters zu nennen?


    Bin nämlich auf solche einen **** aufgelaufen, für fast 500,- Höchstbieter und schickt mir nach Auktionsende eine Mail, in der er sagt, er kenne sich bei eBay nicht aus und es war ein Versehen zu bieten :little devil:


    Jetzt hatte ich bei dieser Auktion knapp 700 Besucher und fast 100 Beobachter, der zweitBieter wollte den Artikel dann auch nicht, also soll er wieder eingestellt werden. Damit halt keine dummen Fragen etc. auftauchen, habe ich jetzt einleitend geschrieben, dass diejenigen, welchen diese Auktion bekannt vorkommen würde, sich an den Spaßbieter xxx wenden können...


    Kann ich dafür belangt werden? Finde leider nichts darüber im Internetrecht etc....


    Vielen Dank schon mal im voraus...

  • näher könnte dir da sicher rableier weiterhelfen, der ist meines wissens rechtsverdreher...^^


    allerdings wage ich es zu bezweifeln, dass es verboten ist bieter-aliase zu nennen, warum auch?

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    Viele Grüße,
    Alex
    V/RS TSI Race Blue Combi . . . who the hell is Enzo ??? 8)

  • eigentlich sollte man den spassbietern überhaupt net entgegen kommen... jeder hat die AGBs gelesen bevor er sich endgültig angemeldet hat, und wer net bezahlen kann bekommt halt post vom anwalt; oder darf zumindest die durch die auktion entstandenen ebay-gebühren bezahlen... ich glaub, ich würde da nicht lange fackeln. ich hatte zwar noch keine probleme mit spaßbietern, dafür aber mit lieferanten... meistens geht alles ganz schnell, wenn der erste brief vom anwalt da ist.... :smile:

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    Alex
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  • Zitat von FeTzE;56493

    .. jeder hat die AGBs gelesen bevor er sich endgültig angemeldet hat



    na das bezweifel ich mal. ;)

    Octavia RS245 „real“ 245 PS original

  • Zitat von PIEPEL;56495

    na das bezweifel ich mal. ;)




    korrigiere: SOLLTE die AGBs gelesen haben... ich habe sie gelesen, hat auch ganz schön gedauert...:cracy:

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    Alex
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  • Erst einmal DANKE für die rege Beteiligung...


    @rableier


    Also, ich habe IHM/Ihr in der ersten Mail geantwortet, ob man sich das ganze nicht VOR Gebotsabgabe überlegt hat, bevor man nun solche Dinge abzieht...Darauf kam nur die labidare Antwort, sorry, kenne mich nicht mit eBay aus blabla...
    Daraufhin habe ich eBay verständigt und meine Verkaufsprovision über Käuferrücktritt zurück bekommen! Das setzte allerdings voraus, dass auch der Spaßbieter mit dem "löschen" des Kaufvertrages einversatnden ist und zumindest das war er...Und zu der Frage, warum ich nicht darauf bestehe...ganz einfach, kennst Du das Urteil vom AG Rendsburg, in der eine Frau die Bezahlung von 4 Alu-Felgen eingeklagt hatte obwohl der Käufer vermeintlich ordnungsgemäß vom Kauf zurückgetreten ist? Die Verkäuferin war wie ich als PRIVAT angemeldet, Ihr wurde aber, aufgrund 4 oder 5 weiterer Auktionen nachgesagt, sie würde als Händlerin agieren...naja, Ende vom Lied BEKLAGTER hat Recht bekommen und Verkäufer muss alles zahlen...deshalb bestehe ich nicht drauf...in Amerika hätte ich wohl schon Inkasso-Moskau beauftragt ;)

  • Na, ich noch mal...


    Hab grad ein wenig bei eBay gestöbert und es gibt da so einen Button, über den man die Gebotsübersicht einsehen kann, unter anderem auch die meines Spaßvogels...


    Dort steht dann auch, das er bereits bei 4 anderen Artikeln der gleichen Kategorie Höchstbieter war undletztlich 2 Auktionen gewonnen hat...ein Schelm wer jetzt böses denkt...