Arbeitsunfähig wegen Betreuung/Aufsichtspflicht?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine etwas seltsame Frage.


    Mein Arbeitgeber hat heute kurzfristig beschlossen, dass wir Instandhalter diese und kommende Woche durcharbeiten sollen. Normalerweise haben wir in unserer Spätwoche das Wochenende frei, wobei der Sonntag auf freiwilliger Basis gearbeitet werden kann (Reparaturen).
    Jetzt ist es aber so, dass ein wichtiges Bauteil kaputt gegangen ist und der Wechsel jetzt am Wochenende im Dreischichtbetrieb stattfinden soll. Somit ist es nicht möglich, einen Schichtwechsel zu vollziehen. Normalerweise folgt auf die Spätschicht unsere Frühschicht.
    Meine Frau kann ihren Dienstplan relativ flexibel gestalten, da es bei ihr keinen festen Rhythmus gibt.
    Jetzt kommt es zu dem Fall, dass unser Sohn Mo-Mi nach der Schule keine Betreuung hat. Unsere Eltern fallen raus.


    Gibt es, sollte es für mich keine Gelegenheit geben, doch die Schicht zu wechseln, eine Möglichkeit mich 'Krank'schreiben zu lassen. Begründung Aufsichtspflicht oder Betreuung des eigenen Kindes?


    Ich finde im Netz immer nur Beispiele für Krankheitsfälle, die da sicher die Regel sind...

    Gruß Bastian

  • Das wäre schon ein bisschen merkwürdig, oder? Denke wenn eines Deiner Kinder krank sind, kann man unter bestimmten Umständen zu Hause bleiben.


    Hast Du schon mit Deinem Schichtleiter gesprochen, dass es für diesen Fall keine Möglichkeit gibt? Er kann doch den Schichtplan sicherlich auch noch etwas anpassen? Wenn Du jetzt tatsächlich krank wärst, müsste es ja auch gehen. Und solange es Aussnahmefälle sind, sollte auch ein Arbeitgeber die Möglichkeit des Entgegenkommens haben.
    Das auch unabhängig von den Kindern, könnte ja auch was anderes wichtiges sein, was sich nunmal in diesem Ausnahmefall nicht verschieben lässt.


    Das Alter der Kinder ist zwar nicht bekannt, aber gibts eventuell auch ne Möglichkeit, dass die Kinder nach dem Kindergarten / der Schule noch bei Kameraden oder Freunden spielen und dort den Nachmittag zu verbringen?

  • Mein Sohn ist 10 und kann durchaus auch stellenweise alleine bleiben. Das ist grundsätzlich kein Problem. Aber es muss halt nicht sein, dass er nachmittags aus der Schule kommt und bis zum ins Bett gehen alleine ist.
    Ich habe mit meinem Vorgesetzten selbstverständlich auch gesprochen, das ist ja auch der erste Weg.
    Ich kann allerdings mit einer Aussage wie 'Da muss ich 'ne Nacht drüber schlafen' nicht so sehr viel anfangen. Zumal es ja auch sehr kurzfristig ist.
    Mal davon abgesehen bin ich nichtmal sicher, ob eine so kurze Ankündigung eines Schichtwechsels überhaupt erlaubt ist. Mitarbeiter legen sich ja auch Termine, die einen oft nicht unerheblichen Vorlauf haben so, dass es mit der Schicht zu vereinbaren ist.

    Gruß Bastian

  • Bei uns (RWE Power) muss so etwas angekündigt werden. Du hast die Möglichkeit A: Die Arbeit stellt dich frei und bekommst unbezalhlten Urlaub. Das dürfen du und deine Frau jeweils 10 Tage im Jahr). Möglichkeit B: Auf das Kind krank schreiben lassen (meine Krankenkasse bezahlt nur 101,5€ am Tag könnte man je nach Gehalt Verlust mit machen) Möglichkeit C: Dich selbst krank schreiben lassen. Möglichkeit D: Der Arzt schreibt dir auf das du zur Pflege des Kindes zu hause sein musst. Dafür bekommst dann 5 Tage Sonderurlaub ganz normal bezahlt. Der einfachste Weg ist der Krankenschein auf dich selbst. Habe das selbst gerade hinter mir und mein Arbeitgeber hat mir zum stink normalen Krankenschein geraten. Ist halt der kurze Dienstweg.

  • Der Haken ist, dass es jetzt, wo ich offiziell angefragt habe, natürlich selten doof aussehen wird wenn ich zum Arzt renne.


    Zu Möglichkeit D:
    Welcher Arzt müsste das denn machen? Mein Hausarzt? Der Kinderarzt?


    Mich selbst krankschreiben lassen will ich eigentlich nicht unbedingt, da mein AG zur Zeit bei allen Mitarbeitern nach Möglichkeiten der Abmahnungen und Entlassungen sucht. Finanziell läuft es hier gerade nicht so dolle...

    Gruß Bastian

  • Moin.


    Es gibt die Bescheinigung für den AG "Betreuung des unter 12-jährigen Kindes", WENN das Kind krank ist und es beispielsweise nicht in den KiGa kann (wo also hin damit) oder Du bzw. Deine Frau erkrankt (halt die betreuende Person)! Diese Bescheinigung kann Dein HA aufschreiben.
    Es wäre jetzt nicht sehr sinnvoll von Dir zum HA zu gehen und Dich krank schreiben zu lassen, eben weil Du ihn bereits eingeweiht hast.


    Ich drücke Dir also die Daumen, dass sich Dein AG gnädig stimmt.


    Gruß von einer Arzthelferin :)

  • Mein AG sagt mir heute 'Such dir einen der tauschen will, dann kannst du Früh oder Nacht statt Spät machen.'
    Klasse Aussage, so einen Tag vorher.
    Es wird drauf hinaus laufen, dass meine Frau (die eh kündigen will) sich krankschreiben lassen wird. Bei ihrem AG weiß von der Problematik noch keiner. Für sowas könnte ich meinem AG mal wieder sowas von in die... na lassen wir das...
    Leider stimmt unser unfähiger BR sowas auch immer zu. Es betrifft ja nicht die Produktion (die meisten BR-Mitglieder kommen aus der Produktion), sondern die Instandhalter...

    Gruß Bastian