Kfz Versicherung - Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich. Was tun wenn neues Auto da ist?

  • Hallo zusammen.


    Ich habe ein kleines Problem:
    ein Freund von mir hat sich einen Gebrauchtwagen gekauft, welchen er erst im September braucht. Da mein Octavia erst iwann im Herbst kommt, wollte er mir das Auto bis dahin überlassen. Er würde das Auto auf sich zulassen (damit nicht unnötig ein weiterer Halter in den Papieren auftaucht), die Versicherung würde aber über mich laufen. Jetzt kommt das Problem: ist es möglich die Versicherung zu kündigen/wechseln wenn der neue Wagen kommt? Wenn das alte Fahrzeug abgemeldet wird ist das ganze ja kein Problem, was aber in dem Falle wenn das Auto weiter auf ihn angemeldet bleibt? Dann dürfte es von der Gesetzgebung her doch erst zum 31.12. gehen...


    Kann mir da jemand vorab etwas zu sagen?

    Im Anflug: 5E Kombi, Candy-White, 2.0 TDI CR

  • Das wollten wir ja eigentlich nicht. Schließlich habe ich keine Lust das er im Schadenfall hochgestuft wird. Man weiß nicht was passiert... Aber so wie es aussieht wird das die einzige Möglichkeit sein. Oder das Auto auf mich anmelden, aber da ist dann der Punkt mit der weiteren Hand... :/

    Im Anflug: 5E Kombi, Candy-White, 2.0 TDI CR

  • Am besten ist es, ihr macht es so wie ihr es geplant habt und sucht euch einen Versicherer, der einen Vertragsablauf ungleich 01.01. oder Beginn + 1 Jahr zulässt.
    So könntet ihr den Vers.beginn z.B 01.06 und Hauptfälligkeit z.B. 15.09.


    Und dann könnte der Vertrag zum Ablauf ohne Probleme gekündigt werden. ;)

  • Also hier ein par Infos zu deinem Vorhaben:


    1. Es fällt unter Umständen ein Zuschlag wegen unterschiedlicher Halterschaft an (20-50% auf die Gessamtprämie je nach Versicherer), es sei denn Ihr wohnt in häuslicher Gemeinschaft bzw. seit leiert oder verheiratet, dann fällt das Ganze weg.


    2. Unterjährige Verträge machen die wenigsten Gesellschaften, d.h. ich kann nicht ein Auto heute versichern und sagen die Hauptfälligkeit ist der 30.09.2015. Wählen kann der Kunde bei gewissen Gesellschaften ob die Hauptfälligkeit der 01.01.**** oder der Tag des Folgejahres der Zulassung auf den Halter.


    3. Am einfachsten und ohne große Probleme geht es, wenn Ihr beide Fahrzeug bei der gleichen Gesellschaft versichert. D.h. wenn der O3 kommt, wird dieser ganz normal über den aktuellen Vertrag versichert, worüber die "Überskarre" lief. --> O3 sauber und ordentlich versichert. "Übergangskarre" wird nun ab dem Tag an dem du deinen o3 zugelassen hast als neuer Vertrag auf deinen Freund versichert, ohne Halterzuschlag und vor allem auf seinem eigenen Schadenfreiheitsrabatt.


    Um Probleme mit der Zulassungsstelle zu vermeiden würde ich empfehlen, diesen Vorgang mit jemandem persönlich zu machen, da beim Onlineversicherer einiges schief gehen kann und in so einem Fall meist noch das ein oder andere Telefonat gemacht werden muss.

  • zu Punkt 2: beim "blauen Riesen" besteht eine freie Vertragsablaufswahl. Dies ist sogar gewünscht :D


    zu Punkt 3:hier kann es zu Problemen kommen, da er als bisherigen Versicherungsnehmer (oct4via) im Herbst nicht einfach sagen kann, er will es nicht mehr versichern und sein Bekannter solle dies machen. Für den Versicher gibt es keinen Anlass, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzuheben, da es zu keiner Änderung der Halterschaft kommt. 8|

  • Danke euch schon mal für die Antworten!


    Ich hab mir heute nen Wolf telefoniert, und bin nicht wirklich weit gekommen. Man bekommt nur schwammige Aussagen, falls einem überhaupt zu dem Sachverhalt Auskunft gegeben werden kann. Und das Highlight: bei einer Agentur widerspricht der eine Mitarbeiter dem anderen und umgekehrt. Da weiß die linke Hand echt nicht was die rechte macht... 8|


    Ende vom Lied ist, ich wäre nirgends vorzeitig aus dem Vertrag gekommen, erst mit einer ordentlichen Kündigung zum 31.12. Und allein das würde einen Rattenschwanz an Problemen/Unannehmlichkeiten in Bezug auf die Versicherung des O3 mit sich führen. Daher haben wir uns kurzerhand dazu entschlossen, den Wagen auf mich anzumelden mit entsprechender Versicherung. Das stellt die beste und stressfreiste Lösung für beide dar, auch wenn am Ende ein weiterer Halter in den Papieren auftaucht. Aber da er das Fahrzeug eh langfristig nutzen will ist das wohl eher marginal...

    Im Anflug: 5E Kombi, Candy-White, 2.0 TDI CR

  • zu Punkt 3:hier kann es zu Problemen kommen, da er als bisherigen Versicherungsnehmer (oct4via) im Herbst nicht einfach sagen kann, er will es nicht mehr versichern und sein Bekannter solle dies machen. Für den Versicher gibt es keinen Anlass, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzuheben, da es zu keiner Änderung der Halterschaft kommt.


    Gerade deswegen sollten beide Fahrzeuge beim gleichen Versicherer sein. Diesem ist nämlich egal, auf wen das Fahrzeug versichert ist, so lange es im gleichen Unternehmen bleibt. Spiel das Spiel einfach weiter. Stell dir vor du bekommst heute nen neuen 7er GTI, welcher teurer als dein aktueller O3 in der Versicherung wäre, was machst du da?! Du versicherst den GTI auf deinem besseren Schadenfreiheitsrabatt. Zufällig hat deine Frau noch nen Vertrag (Schadenfreiheitsrabatt)bei der gleichen Gesellschaft übrig. Dann wird der O3 einfach über deine Frau mit deren Schadenfreiheitsrabatt versichert. Solche Fälle sind bei uns Tagesgeschäft und daher absolute Normalität. Beim blauen Riesen, weiß ich aber aus Erfahrung, da meine Frau dort gearbeitet hat, dass solche Vorgänge etwas schwierig zu gestalten sind. Bei vielen anderen geht es aber.