Servus Gemeinde,
ich hoffe einen Baurechtler o.ä. zu finden.
Folgendes Problem: Der Freistaat Bayern hat die Straße vor der Haustür aufgerissen und neu gemacht. Bauphase ging recht zügig, nur ist unsere Einfahrt für´n A****.
Die Durchgängige Bordsteinhöhe beträgt zwischen 4 und 5 cm. Das ist selbst ohne den RS schon ein ganz schöner Huckel. Jedesmal beim rauf fahren schlagen die Dämpfer an.
Und nun wollen wir uns als Hausgemeinschaft an das Staatliche Bauamt richten.
Mein Frage ist: Hat / Kennt jemand eine DIN-Norm, Vorschrift, Gesetz, oder Urteil bezüglich der Höhe des Bordsteins?
Danke bereits im Voraus.
Ben