Mietrecht, Frage zu Renovierungsarbeiten

  • Hallo, gibt es Jemanden hier der sich mit der Rechtslage auskennt?


    Ich habe selbst im Mietrecht Spezial Heft keine Antwort gefunden.


    Ich bin in eine nicht frisch renovierte Wohnung eingezogen, die Vormieterin ebenso, also ist das letzte Mal beim Vor-Vorbesitzer gestrichen worden.


    Es gibt kein Übergabeprotokoll (Einzug).


    Die Vormieterin meinte, sie hätte nach langer Zeit und Drohung mit Anwalt ihre Kaution doch noch zurück bekommen.


    Der Vermieter erwähnte sowas wie "Abnutzungsgebühr" bei Auszug, welches er von der Kaution einbehält oder die gleich ganz einbehält.


    Im Vertrag steht rechtlich korrekt drin die Räume x,y,z sind nach 3/5/7 Jahren zu streichen wenn notwendig. Die Klausel ist so wirksam, das habe ich recherchiert.


    Die Tapeten hatten bei Einzug schon einige Schönheitsfehler, nichts wildes, deshalb bin ich so eingezogen.



    Wie verhält es sich bei Auszug?


    Muss ich alles streichen, weil hier und da schon vor meinen Einzug kleine Macken/Kratzer sind?


    Wohlgemerkt es gibt keine Übergabeprotokoll.

  • Ich bin gerne bereit Dir zu helfen.


    Da man pauschal keine allgemeingültige Antwort geben kann und es immer auf die jeweiligen Umstände drauf ankommt ist es nicht ratsam dies in einem öffentlichen Forum zu klären.


    Du kannst mich gerne per PN kontaktieren und dann sehen wir weiter.


    Gruß Benni

  • Stehe dir auch gerne per PN zur Verfügung ;)


    Als kleiner Tipp jedoch:


    Starre Fristen sind nicht mehr rechtens.
    Wir mussten alle unsere neuen MV´s anpassen.

  • Ist sicher besser mit der direkten Klärung per PN, deshalb nur ganz kurz:


    Stimmt, starre Fristen gibts nicht mehr, hatte ich noch zwar noch anders gelernt, wurde aber schon kurz nach meiner Ausbildung geändert. In seinem Vertrag sind ja auch nur Richtwerte gegeben, von daher i.O..


    Vllt. findest du hier noch was interessantes: http://www.mietrechtslexikon.d…xikon2/k1/kaution_neu.htm


    Und lies dir mal die jeweils letzten Sätze der BGB Paragraphen im Abschnitt Mietrecht durch. ;) Eine kleine Allzweckwaffe für den Mieter. ;)


    praktische Lösung:
    Mach schnellstmöglich ein Übergabeprotokoll, notfalls vom 'heutigen' Zustand. Sonst gibts beim Auszug nur Ärger, denn auch hier gilt mal wieder Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe...

    RS Combi TDI Handschaltung in raceblau mit aut. Außenspiegelabblendung, Bolero, Soundsystem, var. Ladeboden, Sunset, silberne Reling und Nichtraucherpaket


    Bilstein B14, 10mm Spurplatten auf der HA, Einstiegsleisten hinten, viele LED's


    Aktuelle Infos gibts hier: Bisamratte's Garage


    Schöne Grüße, der Bjoern ;)

  • Hi, ich selber habe ich Protokoll gemacht wo ich alle Mängel aufgeschrieben habe mit Datum (Einzug), das ist nur nie unterschrieben worden vom VM.

  • Wollte der VW nicht? Auch ein aus seiner Sicht eigenes Protokoll nicht?

    RS Combi TDI Handschaltung in raceblau mit aut. Außenspiegelabblendung, Bolero, Soundsystem, var. Ladeboden, Sunset, silberne Reling und Nichtraucherpaket


    Bilstein B14, 10mm Spurplatten auf der HA, Einstiegsleisten hinten, viele LED's


    Aktuelle Infos gibts hier: Bisamratte's Garage


    Schöne Grüße, der Bjoern ;)