Freie Werkstattwahl in der Garantiezeit

  • Hi,


    viele Versicherungen bieten günstigere Tarife wenn diese die Werkstatt vorschreiben dürfen (keine freie Werkstattwahl).
    Ich habe jetzt gehört, dass dies allerdings gegen die Garantiebestimmungen bestimmter Hersteller verstößt.


    Wisst ihr wie das bei Skoda ist?
    Muss ich bei einem Unfall in eine Vertragswerkstatt oder darf ich in die von der Versicherung vorgeschriebenen Werkstatt?


    Gruß,
    Kai

  • Soweit ich das richtig mitbekommen habe (kann mich auch irren) hat das nichts mit der Garantie zu tun.


    Wenn du deinen Service "Durchsicht" in einer Vertragswerkstadt machen lässt dann bleibt deine Garantie und Gewährleistung bestehen, eine Unfallreparatur hat ja nichts mit den Serviceintervallen deines Autos zu tun.


    Also ich glaube das sind zwei Verschiedene Sachen ob ich einen Unfallreparatur oder einen Service bei einer Freien Werkstadt mache.


    Also Service bei Freier Werkstadt, Skoda kann Garantie Ablehnen
    Unfallreparatur bei Freier Werkstadt, Skoda kann Garantie NICHT Ablehnen.


    Kann mich auch täuschen.


    MFG Jens

  • sehe ich auch so, des weiteren haben die meisten Versicherungen aber auch dementsprechende passende Vertragswerkstätten ...
    können zwar unter Umständen ein paar km weiter weg sein, aber dennoch eine VAG oder sogar Skoda Werkstatt, passend zum Auto.

  • Meiner Meinung wurde das vor ein paar Jahren aufgehoben, da
    dies gegenüber der freien Werkstätten nicht fair wäre (so nach dem Motto: Diskriminierungsgesetz)...
    Garantie sollte nicht flöten gehen, jedoch die Kulanz nach der Garantie.


    Wenn du Leasing hast, mag das anderes sein, aber bei nem normalen Autokauf kannst du in der Garantiezeit hingehen, wo du willst..


    Leider bin ich mir da auch nicht 100% sicher!
    Sorry

    Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht
    ( Abraham Lincoln, 16. US - Präsident)

  • Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun ...
    Ob das Auto nun in einer freien Werkstatt oder nicht mit original Skodateilen "repariert" worden ist macht bei der anschließenden Kulanzregelung keinen Unterschied solang der Service nach wie vor bei Skoda statt gefunden hat!
    Denn woher soll dein Autohaus bitteschön wissen, ob das Auto schon mal in einer anderen Werkstatt zur Reparatur war oder nicht. Im Serviceheft wird es zumindest nicht eingetragen :)


    Deshalb nochmal, es hängt immer von der Versicherung ab, mit welcher Werkstatt sie einen Vertrag geschlossen hat.
    Bei der DEVK z.B. ist es mein Skoda Händler vor Ort bei dem ich eh Kunde bin. Bei der Huk z.B. ein VAG Händler in 40 km Entfernung usw ...

  • Also Garantieinspektionen kann man auf jeden Fall in einer freien Werkstatt durchführen lassen. Bei Reparaturen durch Unfall oder so hängt es davon ab, ob man mit seiner Versicherung vereinbart hat, die Reparatur in einer Vertragswerkstatt der Versicherung durchführen zu lassen. Ja und das sind wie schon gesagt, zwei paar Schuhe.


    Zitat aus "blog.meinauto.de/neuwagen"
    "Ab 1. Juni 2010 kann jeder Autofahrer selbst entscheiden, in welcher Werkstatt er die fällige Inspektion und notwendigen Reparaturen durchführen lässt. Vertragswerkstatt, Autoreparatur-Kette oder freie Werkstatt? Außerdem kann er selbst entscheiden, woher das Motoröl oder die Ersatzteile stammen. Original-Ersatzteile vom Autohersteller oder günstige Alternativen aus dem freien Ersatzteilhandel? Tritt die EU-weit gültige GVO am 1. Juni 2010 in Kraft, können Hersteller ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr an Reparaturen in einer Vertragswerkstatt knüpfen. Wer seinen Neuwagen termin- und fachgerecht bei einer freien Werkstatt warten lässt, behält seinen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. So erklärt im ZDF Video zum Thema Autoreparaturen sollen billiger werden."


    Ich hoffe, mit dem Zitat ist zulässig :)

  • Richtig, wobei sich hier eine Empfehlung aus dem Forum gebildet hat.
    Die da lautet weiterhin in eine Vertragswerkstatt zu gehen auch wenn Sie teurer ist... wegen der Kulanzregelung außerhalb der Garantiezeit.
    Aktuell gibt es wieder einige Fälle hier bei denen die Kulanz gezahlt hat, natürlich nur wenn o.g. erfüllt ist und bei einer freien Werkstatt nun mal ebend nicht gezahlt wurde ...
    Das ist aber letztendliche jedem selber überlassen, siehe Beitrag über mir.

  • Ihr müsste aber auch bedenken, dass es eine gesetzlich festgelegte Gewährleistung gibt (6 Monate). Ausschließlichlich auf diese Gewährleistungspflicht trifft das obige Zitat zu!


    Das hat rein gar nichts mit der 2 jährigen Herstellergarantie zu tun!
    Die kann der Autohersteller nach dem halben Jahr ablehnen, wenn das Auto nicht in einer Vertragswerkstatt vom Hersteller gewartet wurde.


    Und zum Thema Werkstattbindung durch die Versicherer kann ich nur sagen...FINGER WEG!
    Habe dazu erst kürzlich eine Reportage gesehen.
    In diesen Fällen bestimmen nämlich die Versicherer (über die Verträge mit den Werkstätten), was nach einem Unfall repariert wird und was nicht.
    Und die wollen natürlich die Kosten so gering wie möglich halten und bestehen darauf, dass viele Teile einfach instand gesetzt werden anstatt komplett zu erneuern.
    Das ist also mehr Fusch als alles andere.


    Mein Skodahändler wurde auch schon des Öfteren von diversen Versicherungen angeschrieben zwecks Vertragsbindung usw. Das lehnt mein Freundlicher (genau aus diesem Grund) ab.
    Die wollen frei entscheiden und nicht an die Knebelverträge der Versicherungen gebunden sein.

    // V/RS 1Z FL TDI CR Limo (Bj. 05/2010) \\
    <Getönte Scheiben; "LED-Tuning"; 50er H&R Federn; Bilstein B8 Dämpfer>
    <Brock B15 Shadow-black-matt (8,5x19" ET 45); Friedrich Motorsportanlage ab KAT; Gecleantes Heck>

  • Moin,


    nichts anderes als Dreamer wollte ich sagen!
    Du kannst zum Service eine freie Werkstatt aufsuchen ohne deine Garantieansprüche zu verlieren, jedoch
    wird die Kulanz von Skoda DE dann verfallen...


    Nichts anderes habe ich geschrieben...
    Auf die Unfallsache bin ich doch gra nicht eingegangen...

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  • @ VWave da könntest du natürlich Recht haben.


    Von daher lasse ich einfach die Finger von der Werkstattbindung und bezahle lieber etwas mehr ;)


    Danke für eure hilfreichen Antworten.


    Gruß,
    Kai

  • Ich habe schon immer solche Verträge abgelehnt...
    Besonders als ich mal ne gute und verlässliche Werkstatt gefunden hatte...


    Kann ein Nachteil sein, den man mir aber erst einmal beweisen muss :P

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  • Hallo zusammen,


    natürlich sehe ich es auch so, dass eine Fachwerkstatt schon gut ist. Meine persönlichen Erfahrungen beim BMW haben aber ergeben, dass die Qualität zwischen Fachwerksatt und Freier Werkstatt den deutliche höheren Preis nicht rechtfertigen. Dann hatte ich immer das Gefühl, die Fachwerkstatt steht über den Dingen. Das ist aber meine persönliche Erfahrung.


    VWave
    Die gesetzliche Gewährleistung für Neuwagen ist immer 2 Jahre, für Gebrauchtwagen ca. 1 Jahr - oder je nach Vereinbarung kürzer.


    Uwe 8)

  • Ok verstehe. Dann bezieht sich die 6 Monatsfrist also lediglich auf die Beweislastumkehr.


    Aber jetzt wäre mal noch interessant zu wissen, was die gesetzliche Gewährleistung umfasst und was die Herstellergarantie umfasst.

    // V/RS 1Z FL TDI CR Limo (Bj. 05/2010) \\
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    <Brock B15 Shadow-black-matt (8,5x19" ET 45); Friedrich Motorsportanlage ab KAT; Gecleantes Heck>

  • Genau, die 6 Monate beziehen sich auf die Beweislastumkehr.


    Da wären folgende Punkte bei der Gewährleistung zu nennen:
    dem Käufer stehen verschiedene gesetzliche Gewährleistungsrechte bei mangelhaftem Fahrzeug zu. Das sind: Rücktritt / Wandlung, Minderung, Schadenersatz , Nacherfüllung (=Mängelbeseitigung) und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    Dabei können einzelne Rechte z.T. miteinander kombiniert werden - der Käufer hat dabei ein umfassendes Wahlrecht. Beachtet werden sollte aber auch, dass der Verkäufer z.T. ein Mitspracherecht geltend machen kann. Einzelheiten müsste man dann sicher mit einem Fachanwalt klären oder klären lassen.


    Bei der Herstellergarantie musst Du die entsprechenden Bedingungen lesen - es sind i.d.R. freiwillige Garantien über einen vorab definierten Zeitraum oder eine bestimmte Kilometerlaufleistung. Ab wann die Garantie gilt, wird in der Regel im Garantiescheckheft vermerkt. Im Normalfall ist der Tag der Zulassung entscheidend.


    Vielleicht hilft das ein wenig weiter..... ;)


  • Die Reportage habe ich auch gesehen :D
    War wirklich teilweise lustig was bei raus kahm ... das mag genauso auch alles zutreffen bei manchen Versicherungen ...
    aber auch hierbei gilt wieder, nicht alle über einen Kamm scheren.
    Das VAG Autohaus was so einen Vertrag mit meiner Versicherung hat, bekommt dadurch z.B. viel mehr Aufträge und kann so natürlich die Kosten (Stundenlohn, usw.) reduzieren ...
    D.h. würde mein Auto irgendwo in einer freien Werkstatt repariert, würde ich sicherlich diesen Rabatt außen vorlassen und freiwillig etwas mehr bezahlen! 8)