zu wenig Abstand in Österreich?!?

  • Hallo Forum,


    ich habe heute einen Bescheid aus Österreich bekommen, dass ich zu wenig Abtsand zum Vordermann gehalten habe. Es wird mir vorgeworfen 0,7s Abstand gehalten zu haben, was, wohl, zu wenig ist. Das ganze wurde mit einer Videoüberwachung aufgezeichnet und soll 80€ kosten.


    Es ist weder ein Bild dabei, noch eine Geschwindigkeit angegeben. Jetzt kenne ich mich mit den österreichisches Gesetzen nicht aus. Hat da jemand Erfahrung? Ich weiß nur, dass solche Messungen in Deutschland rechtswidrig sind, in Österreich eventuell auch?


    Ich bin mir sicher, dass ich nicht so dicht aufgefahren bin, es sei denn einer ist in meinen Sicherheitsabstand gewechselt, da ich in Österreich immer dreimal so gut aufpasse wie in Deutschland. Außerdem war ich in Urlaub, da bin ich sowieso total entspannt...


    Weiß jemand wie ich vorgehen kann/soll? Welche Mehrkosten ein Einspruch hätte? Den kann ich nämlich einlegen.


    Viele Grüße
    QuentinT

    Octavia II RS TDI Limousine:
    Lackierung: Race Blau
    2011 - 2015


    Octavia III RS TSI Combi:
    Lackierung: Stahl Grau
    seit 2015

  • Grundsätzlich gilt in Österreich das gleiche wie bei euch. Ein Foto und ein Video werden vorhanden sein und beweisen deinen zu geringen Abstand. Schlecht wird auch sein, weil die bei uns von vorne blitzen und smot erkennbar sein sollte wer fährt. Also da auch keine Möglichkeit.


    Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. Zahlen und sich ärgern
    oder 2. nicht zahlen was dann in einem Fahrverbot für Österreich enden kann.
    Wie das ist wenn man das Foto anfordert weiß ich nicht.

    Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

    Ob da ein Radar steht oder nicht, seht ihr, wenn das Licht angeht! ;)

  • als erstes würde ich generell einspruch einlegen, zumal keine genauen daten angegeben sind......
    auch bei einer videoüberwachung MUSS immer ein beweisfoto dabei sein, gilt soweit ich weiss auch für österreich......
    der abstand von 0,7 sek. ist wirklich verdammt wenig, auch wenn keine geschwindigkeit angegeben ist, rechne das mal bei tempo 100 km/h hoch........
    aber das ganze hört mir wieder wie eine abzocke der österreichischen behörden an, es können 100 autos dasselbe vergehen machen, der deutsche bezahlt immer und die anderen fahren weiter

    CZcar
    alias MARCO





  • Hey,


    danke schonmal für die Infos. Wie meinst du ein Fahrverbat für Österreich? Wie lange wäre das so ungefähr? Oder bis ich die Strafe bezahlt habe?


    Naja, bei 100 km/h ist das ungefähr 1/5 des Tachos, so ca. 20m... Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    Ich tippe eher auch 30 km/h oder 40 km/h, wenn überhaupt da war nämlich Stop and Go angesagt. Und dabei zu messen ist mies... Da gibts so viel Spurwechsler, Bremsmanöver, etc.


    Viele Grüße
    QuentinT

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  • Einspruch einlegen und Akteneinsicht anfordern. Ich hoffe aber für dich, das du wenigstens eine Rechtsschutzversicherung hast ;) Sonst lohnt das nicht ...

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


    VFL - CR TDI Combi mit "UNDERCOVER"-Tuning :D


    VCP - Vag Can Professional
    VCDS-HEX-COM+CAN --> Codierungen im Raum Franken (N/ER/FÜ/AN/BA/RH/SC) und Sachsen (GR/BZ/NOL/ZI) möglich

  • Nur mal so in der Schweiz ist auch kein Foto bei, wenn du das anforderst zahlst das Foto mit, wird in AT auch so sein. :whistling:

    Grüsse Kay

    Octavia RS TDI ist verkauft
    [FONT=Lucida Sans Unicode][COLOR=red]Seat Alhambra 2.0 TDI CR DSG

    [I][B][FONT=Lucida Sans Unicode] [size=8]

  • Akteneinsicht bekomm eich doch nur als Anwalt, oder?? Rechtsschutz hab ich, aber ob das lohnt muss ich mir wirklich überlegen.


    Es geht mir vor allem darum was direkt für Kosten auf michzukommen, wenn ich Einspruch einlege?? Ob überhaupt, ich Deutschland ist das ja nicht so. Hab aber gelesen, dass in Österreich dann ein Verfahren gegen mich geöffnet wird und ich dann wenn ich verliere Verharenskosten mittragen muss??


    Gruß

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  • Ich würds bezahlen, gerade in AT wird schnell sehr teuer und du hasz am Ende viel mehr Kosten. Und ich geh davon aus das die alles beweisen können, bist ja nicht der erste der das nicht zahlen will.

    Grüsse Kay

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  • würde auf jeden Fall das "Beweisfoto" anfordern, ob es was kostet müssen die dir dann ja im Vorfeld sagen.....
    allerdings müsste dir ein so geringer abstand ja auch aufgefallen sein, sollte sich jemand dazwischengedrängt haben,
    wodurch dir dann diese 0,7 sek. vorgeworfen werden, wird dieses ja auch auf dem video erkennbar sein.
    Weshalb die dann diese forderung haben ist mir unklar, sollte es so gewesen sein.
    Hab vor einer Weile mal einen Bericht gelesen wo es über Radaranlagen in Austria ging......jede 3 Messung soll nicht korrekt gewesen sein,
    woraufhin dann viele auch vor Gericht gegangen sind und auch Recht bekommen haben.

    CZcar
    alias MARCO





  • Darf ich Fragen WO in Österreich das passiert ist?


    Wenn man einen einspruch erhebt kommen immer mehrkosten dazu. Ich hatte mal ne strafe wegen zuschnell fahren bekommen. Ich hatte einspruch erhoben, ne Zeit später konnte ich zur polizei gehen das einsehen und schon waren das 30 € mehr was ich zu zahlen hatte... und sie hatten recht...


    So is das bei uns leider...


    lg

  • Zitat

    Stammt das nicht von Dir? Gilt nur dann wenn Du nicht betroffen bist, oder? ;) :D


    Scherzkeks. Ich messe hier nicht mit zweierlei Maß. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass ich bei 100 - 120 km/h nur ca. 20m Abstand gehalten habe. Das ist ja nicht das Gleiche wie ich hab ein Schild übersehen und bin deswegen zu schnell gefahren. ;-)


    Aber vielen Dank für die Infos. Ich bin ADAC-Mitglied und werde da mal nachfragen, habe ja 2 Wochen Zeit.


    Zitat

    allerdings müsste dir ein so geringer abstand ja auch aufgefallen sein, sollte sich jemand dazwischengedrängt haben,
    wodurch dir dann diese 0,7 sek. vorgeworfen werden, wird dieses ja auch auf dem video erkennbar sein.
    Weshalb die dann diese forderung haben ist mir unklar, sollte es so gewesen sein.
    Hab vor einer Weile mal einen Bericht gelesen wo es über Radaranlagen in Austria ging......jede 3 Messung soll nicht korrekt gewesen sein,
    woraufhin dann viele auch vor Gericht gegangen sind und auch Recht bekommen haben.


    Eben! Der müsste mir aufgefallen sein! Und da ich auf dem Heimresie von Urlaub war und gemütlich über die Autobahn gefahren bin und in Ästerreich sowieso immer viel vorsichtiger bin, kann ich mir das eben schwer vorstellen.


    Ich bin mir nicht sicher, ob da jemand danach schaut, ob ein anderer Fahrer in den Sicherheitsabstand gewechselt ist oder der Vprdermann vielleicht stark abgebremst hat. Ich weiß nur, dass auf der Streck auch Stau, Stop & Go und zähflüßiger Verkehr war. Das blöde ist, ich weiß nicht genau was wo war. Das ganze ist Ende Mai gewesen.


    Weiß denn jemand wann das verjährt?? In Deutschland wäre es das ja schon nach 3 Monaten!


    Danke für den Hinweis mit der Reportage. Wo die war und wer die ausgestrahlt hat, weißt du aber nicht noch zufälligerweise??


    Zitat

    Darf ich Fragen WO in Österreich das passiert ist?


    Wenn man einen einspruch erhebt kommen immer mehrkosten dazu. Ich hatte mal ne strafe wegen zuschnell fahren bekommen. Ich hatte einspruch erhoben, ne Zeit später konnte ich zur polizei gehen das einsehen und schon waren das 30 € mehr was ich zu zahlen hatte... und sie hatten recht...


    So is das bei uns leider...


    Ahhh... Ein Österreicher. Danke für deine Antwort.


    Mehrkosten... okay, das ha ich mir schon gedacht. Weißt du wie lange bei euch die Verjährungsfrist ist. Bei uns sind es 3 Monate und das ganze ist ja schon 5 her.


    Das ist auf der A12, km 44 passiert, Gemeinde Stans, Richtung Osten.

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  • Bei uns sind so sachen glaub ich 6 Monate gültig. Und da du schon einen Bescheid erhalten hast ist die Verjährung hinfällig.


    Wobei die Abstandskontrollen bei genauem schauen schon von weitem Auffalen, finden immer nur auf Brücken statt und am Rand steht immer ganz auffällig ein Bus rum.


    Also im Zweifel wenn man ein Auto auf der Brücke steht runter vom Gas.


    Auf der A2 im Bereich Baden stehens fast wöchentlich mal.

    Bestellt 04.04.16, Geliefert 13.06.16, Abholung: 14.07.16:
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  • Gut, das werd ich mir merken. Aber zu schnell war ich ja nicht einmal, sonst hätte ich noch mehr zahlen dürfen.


    6 Monate? Verdammt! Kann das jemand bestätigen??

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  • Schau mal hier, da findet man einige Infos bzgl. unserem Strafensystem


    http://www.oeamtc.at/?id=2500,1100913,,



    PS: Grad nochmal geschaut, ja, sind 6 Monate bei Verkehrsdelikten.

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  • und glaub mir... am ende haben DIE recht und nicht du ;)
    aber berichte mal was in der zwischenzeit passiert ist...
    und bei uns bekommt keiner ein foto oder video einfach so dazu..das is normal!

    5,6 liter ....... Hubraum , nicht Verbrauch !! :finger:


    und juni 2012 wird der Oktavia Kombi RS TSI bestellt :peace:

  • In österreich ist es definitiv nicht vorgesehen, Beweisfotos odgl. dem Strafbescheid beizugeben. Du kannst aber Akteneinsicht nehmen, was aber prinzipiell nur bei der zuständigen Behörde in Österreich möglich ist.