Überweisung - wie wichtig (korrekter) Empfänger?

  • Hey Hey,
    wo sind die Bänker hier oder wer sich genau auskennt:


    grade zufällig ist mir folgende Frage aufgekommen:
    wenn ich online ne Überweisung mache, wie wichtig is da der korrekte Empfänger? kann ich mich also da vertippen oder nur nen Spitznamen oder Vornamen eingeben, Hauptsache Kontonummer und BLZ stimmen und dann kommt die Überweisung an?
    kommt so ne Überweisung an oder wieder zurück?


    kann ich eigentlich heutzutage auch gar keinen Empfänger angegeben?

    Gruß Dieter


    VI RS black-magic
    IST-Schnell-Heimfahrer :D

  • Hallo,


    bin zwar kein Bänker, aber ich vermute mal das nur die Kto.nummer und BLZ stimmen müssen. Der Empfänger ist eher als eine Zusatzangabe einzustufen.

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  • Natürlich erfolgt ein Namensabgleich. Konto-Nr und BLZ sowie der Name sollten übereinstimmen. In der Regel frägt die Empfängerbank bei der Bank des Auftraggebers nach, ob die Überweisung so korrekt ist. Ist aber Betragsabhängig, da enormer Aufwand..


    Zu beachten ist seit 2009 einiges!!!


    -> http://de.wikipedia.org/wiki/%…ung_%28Zahlungsverkehr%29


    "Ein Nachteil der Überweisung ist deren Rückgabe. Seit November 2009 ist ein Widerruf der Überweisung nicht mehr möglich, sobald der Überweisungsauftrag der auftragnehmenden Bank zugegangen ist.[5] In so einem Fall kann sich der Auftraggeber nur direkt mit dem Empfänger in Verbindung setzen (s. u.).


    Problematisch ist dies besonders im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel. Weiterhin ist es aufwändig, eine fehlerhafte Überweisung nachzuvollziehen. Hierzu gibt es den so genannten Nachforschungsauftrag, welchen man bei seiner Bank beauftragen kann."

  • Ich weiss ja nicht, wie Ihr Euch das vorstellt, wie das verarbeitet wird, aber Fakt ist, dass Konto-Nr., BLZ und Empfänger, sprich Vor- und Nachname, alles übereinstimmen muss. Die Daten müssen bei der Überweisung richtig übernommen werden, auf die das Konto lautet.


    Kleines Beispiel: Nimmt jemand nicht meinen richtigen Namen "Michael" sondern "Mike" geht das Geld zurück zum Absender! In CH und bei Aufträgen ins Ausland braucht es neben der genauen IBAN- und BIC-Nr. auch noch die komplette, richtige Anschrift des Empfängers.


    Lasst Euch die richtigen Daten vom Empfänger geben, damit das Geld auch ankommt :thumpup:

  • Ok, dann bin mal eines besseren belehrt worden :whistling: Das mit dem Datenabgleich macht durchaus Sinn.

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  • Ich schilder mal den Fall aus Bankensicht (selber Banker)
    das ist quasi alles richtig was hier so geschrieben wird ... aber in der Praxis ist es in einer Großbank so, das der Namensabgleich nur noch per Zufall statt findet ... kannst also glück oder pech haben quasi ...
    Wichtig ist hier zu beachten das event. n Bevollmächtigter von dem Konto natürlich auch Zahlungsempfänger (Name) sein kann...
    Meist sollte der Nachname halt in irgendeiner Form stimmen, falsch geschrieben kann natürlich mal passieren aber das sollte nicht das Problem sein solange die Kto. und BLZ richtig sind ...

  • In CH und bei Aufträgen ins Ausland braucht es neben der genauen IBAN- und BIC-Nr. auch noch die komplette, richtige Anschrift des Empfängers.


    Lasst Euch die richtigen Daten vom Empfänger geben, damit das Geld auch ankommt :thumpup:


    Bei Auslandsüberweisungen ja und zwar vom Absender (Empfänger reichen meist weniger Daten, also zb Anschrift der Bank bzw Bankname, Name, Kto. und BLZ des Empfängers, event. dann noch ne Bankverbindung von ner zu verarbeitenden Bank, dann geht das ganze zb noch schneller, meist Deutsche Bank oder so ... usw usw ... je weniger Daten man allerdings hat, desto mehr kosten kommen hinzu ,bei nem Z1 Formular ist dann noch anzugeben wer welche Kosten der Überweisung übernimmt, zb nur der Empfänger oder nur der Absender oder ne Entgeldteilung ...)


    EU-Überweisungen nein!

  • hallo zusammen,


    wusste dass das nen interessantes Thema ist! :D
    hab natürlich schon gegoogled bevor ich hier gefragt hab und so richtig eindeutige + überzeugende Antworten hab ich nicht gefunden. ;)


    Michimüller: der Zufallsabgleich, weist du ob das bei allen Bankengruppen so passiert oder nur bei der, bei der Du arbeitest? (verrätst du wo du deine Brötchen verdienst)

    Gruß Dieter


    VI RS black-magic
    IST-Schnell-Heimfahrer :D

  • also jede kleine volksbank und sparkasse kann das natürlich anders handhaben ...
    bei meiner früheren voba haben wir jeden morgen ne liste aufm tisch bekommen mit fehlerhaften empfänger namen und dann konnten wir selber entscheiden ob ja oder nein ... aber das war alles noch vor der umstellung ...

  • Als Banker kann ich euch sagen, dass eeit diesem Jahr der Empfängername nicht mehr mit der KTO-Nr und der BLZ übereinstimmen muss.
    Bis letztes Jahr war das anders. Bei meinem Arbeitgeber ( ING-DiBa ) erfolgt der abgleich zwischen Name und KTO-Nr allerdings noch.
    D.h., wenn Name der Inhabers (oder eines Bevollmächtigten) und der in der ÜW stehende Name nicht übereinstimmen, bzw total abweichen, wird die ÜW wieder zurückgeschickt, weil nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kann.
    Diesen Check machen nicht mehr alle Babken und berufen sich hierbei auf die Bankgesetzänderung.
    Bei ÜW heißt es also vorsichtig sein und genau arbeiten. Eine ÜW kann nicht mehr zurückgeholt werden. Wenn der Betrag versehentlich jemandem Fremden gutgeschrieben wird und der das nicht mehr rausrückt, kann man nur privatrechtlich gegen ihn vorgehen.


    Der Empfängername ist keine "Zusatzoption", sondern ein wichtiger Teil der ÜW.

    2011er RS TDI Kombi......fast voll :-)......Supreme-Leder kann alles 8)
    Milotec-Spiegelkappen, gelbe Nebler, Zenec 2010,......etc

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  • Als Banker kann ich euch sagen, dass eeit diesem Jahr der Empfängername nicht mehr mit der KTO-Nr und der BLZ übereinstimmen muss.
    Bis letztes Jahr war das anders. Bei meinem Arbeitgeber ( ING-DiBa ) erfolgt der abgleich zwischen Name und KTO-Nr allerdings noch.
    D.h., wenn Name der Inhabers (oder eines Bevollmächtigten) und der in der ÜW stehende Name nicht übereinstimmen, bzw total abweichen, wird die ÜW wieder zurückgeschickt, weil nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kann.
    Diesen Check machen nicht mehr alle Banken und berufen sich hierbei auf die Bankgesetzänderung.
    Bei ÜW heißt es also vorsichtig sein und genau arbeiten. Eine ÜW kann nicht mehr zurückgeholt werden. Wenn der Betrag versehentlich jemandem Fremden gutgeschrieben wird und der das nicht mehr rausrückt, kann man nur privatrechtlich gegen ihn vorgehen.


    Der Empfängername ist keine "Zusatzoption", sondern ein wichtiger Teil der ÜW.


    so isses ^^ und wie ihr seht jede Bank macht es anders, entweder per Zufalls-System, komplett oder gar nicht mehr ... ;)