Hallo zusammen,
habe die 35mm Federn von H&R eingebaut.
Dafür gibt es eine ABE mit folgendem Textauszug:
Sonderfahrwerksfedern H&R 29261-1
3.1 Auflagen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit
der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen
eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die
Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind
eingehalten, z. B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigänglichkeit
und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach
serienmäßigem Fahrwerk.
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...weiter unten...
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Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur wird unter Beachtung der
unter 3.1 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten.
Gilt das nur für die Felgen?
Sprich, würd ich 19"er montieren, müsste man die Tieferlegung beim TÜV abnehmen lassen.
Ich habe mit jetzt Spurverbreiterungen von H&R zugelegt und werde diese baldigst montieren und damit auch zum TÜV fahren.
Frage: beeinflusst die Spurverbreiterung die ABE der Federn?
Also muss ich beim TÜV die Spurverbreiterung UND die Federn abnehmen lassen?
Danke für die Aufklärung