Autokauf und Reimport

  • Hallo liebe RS-Kollegen,


    ich habe vor 1 Woche einen RS gekauft.
    Nun stellte sich heraus, dass es sich bei diesem KFZ um einen Reimport aus Italien handelt.
    Im Kaufvertrag ist hierzu nichts vermerkt.
    Wie seht ihr die Sache, habe ich eine Chance auf nachträgliche Preisminderung, weil mir der Verkäufer (eingetragener Kaufmann, Auto war Firmenwagen, aber keine Autohändler) dies nicht mitgeteilt hat.


    Vielen Dank schon mal


    Peter75490

  • Zitat von peter75490;12505

    weil mir der Verkäufer (eingetragener Kaufmann, Auto war Firmenwagen, aber keine Autohändler)


    Hmm, ich bin grad etwas verwirrt.


    Handelt es sich hierbei um
    a.) einen Neuwagen bei dem sich nun herausgestellt hat dass es ein ReImport ist.
    oder
    b.) um ein Occasionsfahrzeug welches vorher als Firmenwagen benutzt wurde.


    Im Fall a wären die Grundlagen meines Erachtens für eine Preisminderung gegeben, vorallem musst du dann mit der Garantiezeit schauen!
    Im Fall b hat der ReImport m.E. nichts mit dem Preis zu tun, ein Occasionsfahrzeug wird ja nach dem Zustand verkauft, ob der Verkäufer es als ReImport oder als Neuwagen gekauft hat spielt dabei keine Rolle, solange er dir nicht mehr verlangt als er bezahlt hat, resp. solange der Kaufwert (deinerseits) dem Zustand und Alter des Fahrzeuges angemessen ist. Auch hier abklären ob/inwiefern der ReImport Auswirkung auf die Garantiezeit hat (falls noch vorhanden).

    Skoda Octavia 2008 Limousine V/RS TFSI race-blau. Embrach Edition
    - Osram Nightbreaker NSW - LED Standlicht 10k
    - Innenraum LED blau - Leselampen LED, entkoppelt
    - Forge BO-adjust. - GNS BT TMC Receiver fix
    - Garagenöffner in Konsole eingbaut ;)

  • AcidX


    Vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir bitte erklären, was ein Occasionsfahrzeug ist?


    Das Fahrzeug hat Erstzulassung 05/07 und war auf den eingetragenen Kaufmann zugelassen und ein Mitarbeiter hat den PKW als Firmenwagen genutzt. Es gibt ein Urteil eines Oberlandesgerichtes in D, welches folgendes besagt:
    "EU-Import bei Gebrauchtwagen nicht verschweigen
    Landgericht Düsseldorf (AZ: 24 S 548/02)


    Fall:
    Verkäufer hat vor einem Jahr mehr als ein Schnäppchen gemacht. Aus Italien brachte er sich einen neuen VW Golf mit - der dort sage und schreibe 3000 Euro billiger war als in Deutschland. Den Gewinn will er nun zu barer Münze machen. Deshalb inseriert er in der Tageszeitung - wohlweislich ohne zu erwähnen, daß es sich um ein EU-Importfahrzeug handelt. Der Verkauf klappt reibungslos - und zwar zum deutschen Listenpreis. Der Käufer allerdings entdeckt wenige Wochen später den Schwindel. Er fordert nun den Differenzbetrag zum Listenpreis in Italien zurück.


    Das Landgericht Düsseldorf gab ihm Recht:


    Der Verkäufer eines Fahrzeuges muß beim Abschluß eines Kaufvertrages darauf hinweisen, daß es sich um ein Importfahrzeug handelt. Tut er dies nicht, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Kommt ein Auto nicht direkt aus Deuschland handelt es sich um einen "aufklärungspflichtigen Mangel". Das gilt insbesondere für relativ neue Autos.


    Verkäufer muß also einen Teil des Kaufpreises an den Käufer zurückzahlen."


    Der Verkäufer hat mir nun telefonisch mitgeteilt, dass er mir schon gesagt hätte, dass es sich um einen Reimport handle, was ich aber nicht bestätigen kann.
    Wir haben den Verkäufer auch vor Ort nochmals gefragt, wobei der Verkäufer uns hier sagte, dass er dies nicht wisse, was er nun am Telefon wieder verneinte.
    Er finde das der Preis, den ich bezahlt habe fair sei und er sich keiner Schuld bewusst sein.
    So eine Scheisse.


    Grüße Peter

  • Wenn er es Dir nicht gesagt hat. Und der Kaufpreis wirklich über dem in Italien liegt. Ist rechtlich sicher eine Rückabwicklung drin.
    Sagt mir aber nur meine Auffassung von Recht. Bin kein Jurist.


    Was ist denn an dem Auto in Italien anders als in Dtl.?
    Wie hast es denn gemerkt?
    Wie kann ich selbst das überprüfen?

    Gruß und Allzeit gute Fahrt


    RS TDI PD Kombi in BlackMagic

  • Hmm, ich glaub da gibts Unterschiede zwischen CH und DE.
    Weil bei uns gibts für EU-Importe afaik keine Meldepflicht.
    Was aber ist, dass es gemeldet werden muss wenn das Fahrzeug schon einmal eingelöst wurde.


    Bei uns gibts zb. Discounter welche tonennweise Fahrzeuge haben welche mal eine Tageszulassung hatten, für eine Messe oder so.
    Faktisch sind das Neuwagen weil die noch nie "gefahren" wurden und ev. 2-3km auf dem Tacho haben.
    Aber weil schon einmal eingelöst gelten sie trotzdem als Occasion.
    (Occasion heisst das es bereits in Besitz UND Gebrauch einer Person/Firma gewesen ist, also Auto aus 2.Hand)


    Wenn ich das Ganze nochmals durchlese gibts hier wohl grundlegende Unterschiede CH / DE.


    Wenn du den Verkäufer ansprichst und er dir sagt er hätte dich über den ReImport informiert, weiss ich nicht wie gut die Chancen stehen. Ich nehme jetzt mal an das im Kaufvertrag nichts davon steht, damit hast du ev. eine gute Basis um den Vertrag anzufechten.
    Wenn sich der Verkäufer aber nicht einsichtig zeigt, bleibt dir wohl nur der rechtliche Weg und das würde ich unbedingt zuerst mit einem Paragraphenverdreher deines Vertrauens besprechen!


    JFYI:
    Geduld ist eine Tugend, nicht alle Leute können die ganze Zeit sofort antworten :)

    Skoda Octavia 2008 Limousine V/RS TFSI race-blau. Embrach Edition
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  • VIelen Dank euch beiden.


    Ich habe es bemerkt, weil ich bei Skoda einfach mal nachgefragt habe für welches Land das AUto bestimmt war. Skoda meldete mit: Italien.


    Die Serienausstattung unterscheidet sich von Italien zu D.
    Es fehlen z.B. die Kopfairbags und die Berganfahrhilfe.


    Die 18 Zoll -Felgen sind Sonderausstattung und nicht Serie.


    Das KFZ war knapp ein Jahr auf einen eingetragnenen Kaufmann zugelassen und der hat es einem Außendienstmitarbeiter zur Verfügung gestellt. Nun hat der eingetragene Kaufmann mir das KFZ verkauft.
    Kilometerstand: 20000 km
    Preis knapp 22.000 €
    inkl 4 "neuwertigen" Winterreifen auf 16 Zoll Alu´s.


    Es ist definitiv nichts im Kaufvertrag eingetragen, das es sich um einen Reimport handelt.
    Was würdet ihr tun?


    Grüße Peter75490

  • Willst das Auto denn behalten oder den Kauf rückabwickeln?
    Wenn du dich über den Tisch gezogen fühlst sprich nochmal mit dem Verkäufer. Freundlich aber mit Nachdruck. Leg Dir vorher ne Strategie zurecht. Mach ich jedenfalls immer so. Den Trumpf zuletzt ausspielen.
    Wenns in dem Kaufvertrag nicht drin steht. Und auch nicht drin steht gekauft wie gesehn oder solche Floskeln. Wenn also z.B. die Sonderausstattung und gegebenfalls Mängel oder Besonderheiten aufgeführt sind müsste auch EU_Fahrzeug drin stehen. Hast du Zeugen die bestätigen das er es Dir nicht gesagt hat? Vielleicht wusste er es ja selbst nicht. Nicht alle Menschen sind Arschlöcher. Manche sind wenigsten ehrliche Arschlöcher.


    Ich Würde anrufen würde sagen. Passen sie auf ich will mich nicht streiten aber ich fühle mich über den Tisch gezogen. Ich habe mich über die Rechtslage informiert. Habe auch Präzedenzfälle gefunden die mir eindeutig recht geben. Ein Anwalt hat es mir auf Grund des vorhanden Kaufvertrags bestätigt. Aber ich will mich wirklich nicht streiten. würde das Auto auch behalten. Mit 500€ Nachlass wäre mein Gewissen beruhigt, sie hätten trotzdemnoch genug verdient und wir haben beide kein Stress. Sonst muss ich mir wieder einen Neuen suchen und meine Rechtsschutz erhöht die Beiträge oder so. Finde solche einigungen immer besser.


    Wenn der sich auf nix einlässt und du dich wirklich betrogen fühlst geh mal ganz unverbindlich zu nem Anwalt ob er wirklich Chancen sieht.


    Das rechtlich ein nachträglicher Preisnachlass drin ist glaube ich nicht. Aber Geld zurück könnte ich mir vorstellen.

    Gruß und Allzeit gute Fahrt


    RS TDI PD Kombi in BlackMagic

  • @ Acidx


    Ich habe das Gefühl das Manche Autos bei uns nur mal einen Tag angemeldet werden(nicht gefahren) um sie dann günstiger verkaufen zu dürfen. Die Händler haben genug Spanne auf den Autos. Und wer kein riesiges Autohaus unterhalten muss kann sie günstiger abgeben. Um den Preis nicht zu zerstören machen sie es so glaub ich.
    Aber wenn dein Wagen ein Firmenwagen ist, du ihn also absetzen musst geht das bei "Gebrauchtwagen" nur mit Einschränkung. Sonst würde keine Firma Neuwagen kaufen.

    Gruß und Allzeit gute Fahrt


    RS TDI PD Kombi in BlackMagic

  • Soweit mir bekannt ist muss man bei einem Verkauf des Fahrzeuges von:

    - Privatperson an Privatperson nichts angeben!

    - Handel an Privat allerdings schon!

    Octavia Combi ² V/RS TDI - Race Blau Metallic


    Mein Auto:
    http://octavia-rs.com/wbb/inde…+vorstellung%22#post89867



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