Hallo Forengemeinde
Nachdem ich mich nun doch durchgerungen habe 19 Zöller zu erwerben, bin ich nun ein wenig verwirrt.
Hier im Forum wurde und wird ja viel darüber geschrieben, das die oben genannte Felgengröße kein problem wäre.
Jedoch steht im Gutachten folgendes
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Was bedeutet das nun?
Ist der Eintrag einfach nur obligatorisch?
Ich weiß die frage nervt, aber über Hilfe wäre ich sehr dankbar
mfg
Marcus