Beiträge von myATD.de


    Impressum für Private?


    Was in ein Impressum gehört, regeln das Telemediengesetz (TMG) und der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV). Aufgeschreckt durch Abmahnungen fragt sich so mancher private Homepage-Betreiber, ob auch er ein Impressum vorweisen muss. Die früher umstrittene Frage scheint nunmehr geklärt. Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Darunter versteht der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung. Demnach sollen Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, von der Impressumspflicht befreit sein. Dies soll auch für entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen gelten.


    Eine entsprechende Regelung findet sich auch im RStV, der ausschließlich an den Inhalt einer Website anknüpft. Nach Paragraph 55 Abs. 1 RStV müssen die Betreiber einer Homepage, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, keine Pflichtangaben machen. Alle anderen Anbieter müssen den Namen und die Anschrift angeben. Juristische Personen müssen zusätzlich den Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten ständig verfügbar halten. Diese Regelung beschränkt sich somit auf Angebote, die in der Regel weder einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen noch ausschließlich persönlichen oder familiären Interessen dienen.


    Etwas kniffliger ist die Regelung in Paragraph 55 Abs. 2 RStV, die inhaltlich dem früheren Paragraphen 10 Abs. 3 MDStV entspricht. Sie stellt an geschäftsmäßige Online-Angebote mit meinungsbildenden Inhalten besondere Anforderungen. Danach müssen Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, zusätzlich zu den Pflichtangaben nach Paragraph 5 TMG einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen. Juristen verstehen unter »journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten« Beiträge, die zu einer Meinungsbildung beitragen können. Wann aber ist ein Beitrag meinungsbildend und wann liegt ein periodisches Druckwerk vor? Beide Fragen sind in jedem Einzelfall ohne Rückgriff auf die einschlägige Rechtsprechung schwer zu beantworten.


    Das heisst Impressumpflicht nicht fuer Private Foren oder Seiten. Der Shop ist eine andere sache.

    Hallo Liebe User,


    da ich zurzeit einen Firmenwagen (Daihatsu Coure 1.0 L) fahre und mein Sohn und der Hund immer groesser werden moechte ich mir jetzt einen Kombi zulegen (Gebraucht) sollte aufjedenfall nicht die 4t Euro grenze ueberschreiten. Gerne koennt ihr mir auch tipps geben welche Kombis da angebracht sind.


    Ich bin ein rechter Neuling in sachen Auto.


    Vielen Dank.


    Daniele

    Zitat von Gin_FizZz;50368

    da bin ich ja mal aufs neue design gespannt, wann kann man damit rechnen?


    gruß


    Es gibt noch ein paar organisatorische Dinge mit Marcel zu besprechen aber ich hoffe das ich schnell damit anfangen kann.


    Werde vorher aber noch eine Art umfrage machen damit ich eure Wünsche einbauen kann

    Zitat von almista;50362

    wieso von ner jungen frau? daniele ist ein italienischer männername! ;)
    hat er doch auch oben geschrieben "...ich bin DER daniele..."


    Genau,
    aber ist nicht schlimm bekomme ich oft zuhören vor allem bei Amtlichen Schreiben wie Finanzamt oder so =D

    Hallo Liebe Forengemeinde,


    ich bin der Daniele bin 20 Jahre Alt und Mediendesigner, ich spendiere Marcel & Katja ein neues Design für dieses Forum und übernehme auch noch ne kleine Überraschung die ihr dann bald erleben könnt.


    Ich hoffe euch gefällt was ich vorhabe und wünsche noch einen schönen Abend.



    Daniele
    http://www.myatd.de