Beiträge von Snoehill

    Gehen wir mal davon aus, dass Rennleitung und TÜV nix am Reflektor bemängeln, der Unfallgegner aber absoluter RS-Pro ist und den modifizierten Reflektor seinem hochbezahlten Anwalt meldet... Könnte das Schwierigikeiten geben hinsichtlich Erlöschen…


    Da kannst du in jeden Falle von ausgehen. Da die umgebauten Teile in der Bauart verändert wurden und nicht zugelassen sind, weil es ja auch keine Zulassung dafür geben kann, gilt keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
    Sollte es demnach zum Schaden kommen und der Unfallgegner einen mittelguten Anwalt haben, wird der sofort darauf anspringen. Und du bleibst MINDESTENS auf deinem eigenen Schaden sitzen. Zusätzlich natürlich die Strafe für das veränderte Bauteil unter dem Strafmaß der "Urkundenfälschung". Wie hoch das geahndet wird, kann ich nicht sagen.
    Ich würde sogar soweit gehen, dass im Falle eines Wildschadens die Frage auch offen bleibt, ob die Versicherung zahlt. - Sollte ggf. auffallen, dass nicht erlaubte Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.


    Wie schon oft beschrieben, bleibt nur zu sagen, dass man sich selbst darüber im Klaren sein muss, ob man das Risiko eingehen möchte oder nicht.

    Um auch nochmal kurz etwas zum Auto zu sagen:


    Wie gesagt, letzten Freitag (04.01.) habe ich meinen dicken bekommen. Nach nun etwas über 800km kann ich nur sagen, dass sich das warten mehr als gelohnt hat! Probefahren konnte ich damals nur einen vFL und…


    Es ist meiner Meinung nach einfach das perfekte Auto für den Otto- Normalverbraucher. Er hat gute Leistung, gegenüber den anderen Unternehmen des VW Konzerns hat er eine Top- Ausstattung (bereits serienmäßig) für wenig Geld, und vor allen Dingen: Dieser riesige Kofferraum. Da kann man einfach mal ein 29" Mountainbike ohne Auseinanderbauen hinein kriegen. Vom Aussehen des Autos mal ganz zu Schweigen.


    Ich muss noch ein bisschen warten. Hoffentlich geht alles gut. 8)

    Ich hab gerade in meine Spam Mails geschaut und eine Antwort vom TÜV Nord erhalten. Ich hatte nämlich genau diese spezifische Frage mal an die Fachabteilung gestellt.
    Das möchte ich euch nicht vorenthalten:


    "Lichttechnische Einrichtungen (LTE) wie auch die in Rede stehende Reflexionsfolie sind bauartgenehmigungspflichtig. Das nachträgliche Verändern an bauartgenehmigungspflichtigen Einrichtungen bewirkt die unzulässige Veränderung an einer bauartgenehmigungspflichtigen Einrichtung. Das verwirklicht den Straftatbestand der „Urkundenfälschung“, weil die gekennzeichnete Einrichtung so verändert wird, dass diese dem genehmigten Typ nicht mehr entspricht.Nun gibt es Tönungsfolien, die z.B. nachträglich auf Scheiben aufgebracht werden dürfen. Dort ist in der Bauartgenehmigung bestimmt, dass diese Folien auf Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen aufgebracht werden dürfen. Weiterhin ist festgelegt, auf welche Scheiben diese Folierung beschränkt ist. Bauartgenehmigte Folien zum Abdecken von LTE sind hier nicht bekannt, deshalb kann die Frage auch nur abstrakt beantwortet werden. Die Bestimmungen sind nachlesbar im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrszulassungsordnung sowie in den einschlägigen harmonisierten EU- bzw. ECE Vorschriften."


    Aaaaaaaalso, ist nicht erlaubt.

    Variante A: Nimm die 18" Gemini, ziehe Winterschlappen auf, kaufst Dir dann 18" Sommerfelgen und verwende die Schlappen darauf.


    Ich find die 18er Gemini eigentlich für den Sommer völlig in Ordnung. Also ehrlich gesagt find ich die mega. Habe schon überlegt, ob ich die auch für den Winter einfach noch mal kaufe. Aber die sind halt echt nicht billig.
    Würde mir eher für den Winter ein paar andere kaufen.

    Meiner wird Black Magic mit Black Paket. Finde das sieht einfach brutal aus. Allerdings finde ich das Chrom auch nicht schlecht. Passt nur nicht zu allen Farben. Beim Stahl- Grauen würde ich auch eher zum Black Paket tendieren.

    Ich bin neu hier.
    Ehrlich gesagt war ich auch zu faul, die ganzen 57 Seiten Thread durchzulesen. Ich denke, dass jemand die Frage schon mal gestellt hat und auch bereits geantwortet wurde. Seht mir das bitte nach.


    Ich bekomme laut Händler im März meinen neuen RS als Diesel. Bestellt hab ich ihn im Dezember '18.
    Das Fahrzeug kommt mit 18" Sommerrädern.
    Für den Winter brauche ich noch was. Ich will keine 0815- Felgen haben, allerdings habe ich auch keine Lust für die Winterräder 350€/ Stück mit Bereifung auszugeben, wenn ich sie bei Skoda direkt kaufe.


    Haben die etwas günstigeren Marken zulässige Gutachten? Gibt es da irgendwelche Geschwindigkeitsbegrenzungen wie bei den Reifen? Sprich, wenn ich auf Felgen-Outlet oder sonstigen Seiten schaue... Kann man das empfehlen?


    Wäre cool, wenn sich jemand meldet.

    Dann hattest du wohl ziemliches Glück.
    Ich war beim Händler und man sagte mir, dass der RS als Diesel erst wieder in der KW 47 2018 zu konfigurieren sei. In der KW 48 war es dann tatsächlich auch auf der Internetseite. Dann bin ich direkt zum Händler und habe bestellt.

    Ich hab da mal ein bisschen mit Photoshop herumgespielt.


    (vorher)
    (nachher)


    Mich beschäftigt das Thema auch schon seit einiger Zeit, obwohl ich erst kürzlich den RS bestellt habe.
    Die Meinungen zur Rechtsfrage gehen hier allerdings schwer auseinander, manche belegt, manche unbelegt. Ich will mich an der Stelle allerdings mal einmischen.


    In der STVO habe ich zu dem Thema nämlich nur dieses hier gefunden:
    STVO §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
    (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    Warum sollten demnach TÜV- Menschen und die werten Herrschaften der Rennleitung etwas anderes behaupten, wenn der Strahler im Mittelteil verändert wird? Die beiden rechten bleiben ja trotzdem in der Grundform erhalten.
    Wenn der RS da ist, fahr ich damit auf jeden Fall mal zum Gutachter meines Vertrauens und werde mal ganz unverbindlich nachfragen, ob es nun Probleme gibt oder nicht. Und ich hätte auch gerne mal eine eindeutige, rechtliche Grundlage dazu.
    Nicht immer nur "Ich bin angehalten worden, habe ne Strafe bekommen" oder "Kannste machen, ist aber strafbar." - Das hilft nämlich nicht weiter.

    Bestellt hab ich im September '18 mit der Aussage der kommt sicher schon eher. Bitte im Januar melden, da wissen wir mehr.


    Benziner oder Diesel? Weil ich mich daran erinnern kann, dass es den Diesel im September gar nicht gab. Weder auf der Internetseite konfigurierbar, noch beim Händler bestellbar.

    Also ich hab in der STVO nur das hier gefunden, was ja irgendwie eine recht wachsweiche Formulierung darstellt:


    STVO §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
    (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    Demnach wäre es für mich eigentlich schon logisch, den mittleren Teil einfach abzukleben. Ich habe hier im Forum aber noch einige andere Meinungen zu dem Thema gelesen.

    Ist nichts neues. Gesetzlich sind nur die beiden äußeren Teile vorgeschrieben (gibt ein Mindest-Flächenmaß für Reflektoren). In Wagenfarbe oder schwarz-glänzend oder sonstwie kann man alles machen. Nur komplett würde ich unterlassen.


    Weißt du wie sich das von dir angesprochene Mindest- Flächenmaß für Reflektoren berechnet?
    Ich habe im Netz jetzt bei kurzer Recherche nur das Flächenmaß für Radfahrer entdeckt.

    Erstmal ein gutes neues Jahr allen hier.
    Das neue Jahr soll ja im Februar (unverbindlich) meinen RS TDI bringen...
    laut Aussage vom AUtohaus allerdings noch nichts zu sehen... entweder sind meine im Autohaus nicht so auf Zack wie viele andere oder ich…


    Wann hast du bestellt?
    Ich stelle mir gerade vor, wie du täglich ans Telefon springst und deinen Händler anrufst, ob es News gibt...
    Macht man das so? :worry2::worry2::worry2:
    Ich habe meinen Anfang Dezember bestellt und hab auch noch nichts weiteres "gehört", aber nachgefragt habe ich seitdem nicht mehr.

    Ach du liebe Zeit. Das is ja richtig beschissen.
    Ich hatte, nachdem ich die ganzen Beiträge hier im Forum gelesen hatte, auch keine so große Hoffnung. Aber dann konnte plötzlich der TDI wieder auf der Skoda Platform konfiguriert werden Das war gegen Ende November... Dann bin ich auch direkt zum Händler und hab ihn am 04.12. verbindlich bestellt. Hoffen wir mal, dass die unverbindliche Terminangabe eingehalten wird oder gar noch nach vorn rutscht.

    Mich würde mal ein direkter Vergleich interessieren. Gibt es ein Bild im dunkeln mit und ohne getöntem Reflektor die jeweils angestrahlt werden?


    Hier hat das mal einer ganz gut in den Vergleich gebracht:


    RS von hinten


    Ich finde es einfach beim Nicht-RS viel besser gelöst. Umso schlimmer ist es, dass man die Leiste beim RS nicht so ausführen darf. Das Teil sieht m.M.n einfach billig aus. Rein von der Logik her sollte man doch wenigstens den Mittelteil etwas abdunkeln oder gar in Wagenfarbe folieren/ lackieren können. Da ist der ganze rechtliche Hintergrund einfach ein Witz. :thumbdown:


    Naja. Mal sehen wie ich es löse, wenn meiner da ist. Ich hab auch noch einen schwarzen. Bei dem sieht es am bescheuertsten aus.

    Die langen Lieferzeiten lagen an den fehlenden WLTP Freigaben die fast alle deutschen Konzerne verpennt haben.


    Und die VW- Group am allerschlimmsten.


    Sind nicht auch diverse Sonderausstattungen Schuld an zu langen Wartezeiten? Ich hab mal irgendwo gelesen, dass besonders die Alcantara Ausstattung zu längeren Wartezeiten führen kann? :worry2::ups:

    Um noch mal kurz auf die Reflektorleiste zurück zu kommen. Ich finde die durchgehende Leiste beim schwarzen absolut am schlimmsten.
    Auch mir ist kürzlich einer vorher gefahren. Wenn die Leiste angestrahlt wird, sieht das einfach nur billig aus.
    Ich werde bei meinem da sicherlich was machen. Kennt sich hier jemand mit der Rechtslage aus? Sollte ja eigentlich kein Problem sein, da ja der 150 PS Diesel oder TSI auch keine durchgehende Leiste hat.


    Meiner Recherche nach besteht die Leiste ja eh aus 3 Teilen. Könnte man nicht den mittleren Teil einfach in Wagenfarbe folieren? :ups:

    Ist ja schon irgendwie ganz cool, dass sich jetzt plötzlich die Lieferzeiten verkürzen. Wie kann man das erklären? Ich steig hinter dieses Phänomen nicht ganz dahinter. Meine Lieferzeit beträgt ja schon "nur" 3 Monate (unverbindlich)... Und die letzten beiden Beiträge zeigen ja, dass da jetzt wohl etwas passiert.
    Wenn man das mal mit vorherigen Foreneinträgen abgleicht, sind die, die schon unverbindlich 8 Monate warten und dann der Termin nicht gehalten wird, echt arme Schweine. Das kann einem schon Leid tun.


    Ist jetzt gerade eine gute Zeit, einen Neuwagen zu bestellen?

    Servus Leute,


    ich hab vor kurzem ebenfalls meinen Octavia bestellt.
    Bestellt am 04.12.18 beim Händler (KW 49) mit unverbindlichem Liefertermin für den 15.03.2019 (KW 11).
    Laut Verkäufer könnte er aber schon etwas früher kommen. Er rechnet mit Ende Februar.
    Wäre ja wirklich genial, wenn das klappen würde! :thumbup:


    Meine Konfiguration:
    Octavia Combi RS 2.0 TDI 7- Gang Automatik
    Black Magic Perleffekt, Interieur RS schwarz- grau
    Abstandsassi ACC 160km/h & SL
    Business Amundsen
    Ahängerkupplung, abnehmbar
    Lederlenkrad DSG inkl. Schaltwippen
    Multifunktionsablage und variabler Ladeboden
    Care Connect (1J) Infotainment Online (3J)