Höchstwahrscheinlich hat der Vorbesitzer die TÜV-Abnahme ordnungsgemäß durchführen lassen und die entsprechende Bescheinigung erhalten, die Daten aber noch nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Der Händler hat dieses Dokument dann bei der Ummeldung schlichtweg nicht an die Zulassungsstelle weitergegeben oder es womöglich sogar verloren.