Beiträge von RR_Phantom_III

    Hallo,


    ich möchte mir einen Skoda Octavia II 1Z5 RS FL TDI CR DSG kaufen.
    Über Ausstattung bzw. Wehwechen konnte ich mich bereits in diversen Foren schlau machen.


    Im Großen und Ganzen sollte es bis 200k Kilometer keine nennenswerten Probleme geben – zumindest hab ich nix schlimmes gefunden.


    Da
    das mein erster richtiger Autokauf ist (=mehr als 5.000 Euro) wollte
    ich mich mal bei euch zu Garantien / Gewährleistung bzw. freie- vs.
    Vertragswerkstätte erkundigen.
    Über die Forensuche bzw. Google konnte ich mir folgendes zusammenreimen:


    Herstellergarantie
    Beginnt
    mit der Übergabe des Fahrzeugs vom autorisierten Fachhändler an den
    Erstkäufer (ist dann meistens das Datum der Erstzulassung)
    Die
    Herstellergarantie kann im Zuge des Neukaufs durch die
    „Anschlussgarantie“ verlängert werden (auf 4-5 Jahre, wahrscheinlich
    auch auf eine Höchstgesamtkilometeranzahl begrenzt).


    Umfang:
    2 Jahre auf Neuwagen
    3 Jahre auf Lackschäden
    12 Jahre auf Durchrosten
    2 Jahre Gewährleistung auf Skoda Originalteile



    Mobilitätsgarantie
    Startet
    mit dem Kauf bis zum ersten Inspektionsservice. Verlängert sich
    ausschließlich wenn die Inspektionen lt. Serviceheft bei einem Skoda
    Servicepartner durchgeführt werden.
    Sie wird durch eine Mobilitätsmarke im Serviceheft dokumentiert.


    Wird
    in Anspruch genommen wenn das Auto liegen bleibt – sprich wenn man
    nicht mehr weiterfahren kann bzw. man darf auch nicht selbst zur Skoda
    Werkstatt fahren.


    Umfang:
    Pannenhilfe, Abschleppservice, etc.
    Hotel, Mietwagen, Rückholung etc. im Urlaub


    Ausschlüsse:
    Mutwillige Zerstörung, Verschulden Dritter, Motortuning, höhere Gewalt (Hochwasser), etc.
    Bei Marderschaden, Falschbetankung etc. wird nur das Abschleppen übernommen – der Rest nicht.



    Gewährleistung
    Gesetzlich verankerte Leistung vom Händler (gibt es nicht bei Privatkauf)
    Gilt für 2 Jahre – Beweislastumkehr vom Verkäufer auf den Käufer nach 6 Monaten
    Umfang:
    Für Mängel die bereits vor dem Kauf vorhanden waren



    Kundendienstmaßnahme
    Leistung vom Hersteller um bestimmte Serienfehler in der autorisierten Fachwerkstätte zu beseitigen.
    Kostet
    den Fahrzeugbesitzer eigentlich nix da die Fachwerkstätte das direkt
    mit dem Hersteller abrechnet der seinerseits dafür für x betroffene
    Modelle bereits Rücklagen gebildet hat.



    Kulanzaktion
    Schaden / Mangel tritt außerhalb der Herstellergarantie auf
    Volle oder teilweise Kostenübernahme oder autorisierten Servicepartner oder Hersteller bei der Behebung des Schadens.
    Voraussetzung:
    alle Inspektionen lt. Serviceplan müssen beim autorisierten
    Servicepartner durchgeführt worden sein (wird wahrscheinlich zu 90%
    zutreffen).



    Fragen dazu:
    Was passiert mit der
    Herstellergarantie wenn man das Auto innerhalb der Garantiefrist von
    Deutschland nach Österreich importiert?
    Wo findet man die Garantiebedingungen vom Hersteller?
    Welche
    Teile sind explizit als Verschleißteile deklariert (Bremsen – eh klar,
    Kupplung?, DSG?, Turbo? – da gibt es ja die wildesten Gerüchte)?




    Nach Inkrafttreten der EU Regelung KFZ-GVO (461/2010) mit Juni 2010 schaut es besser aus
    http://www.kfz-vertriebsrecht.at/news/sonstiges/?full=129
    http://blog.meinauto.de/neuwag…mit-der-neuen-eu-regelung
    http://www.auto-motor-und-spor…s-garantiert-1960825.html
    http://www.format.at/articles/…etten-kampf-servicekunden


    Quintessenz daraus:
    Sämtliche
    Inspektionen können auch bei einer freien Werkstatt durchgeführt werden
    – die Herstellergarantie erlischt dadurch nicht bzw. wird nicht
    beeinträchtigt
    Kundendienstmaßnahmen werden von den autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt


    Nachteile einer freien Werkstatt:
    Kulanz des Herstellers nach der Garantie defacto nicht vorhanden
    Freie Werkstätten haben teilweise keinen Zugriff sämtliche Steuergeräte bzw. können auch keine Softwareupdates durchführen.


    Fragen dazu:
    Hat
    sich bei euch schon mal die Vertragswerkstatt geweigert aus
    Herstellergarantiesicht bei Mängel die die 12 jähre Durchrostgarantie
    betreffen die Kosten nicht zu übernehmen wenn eine Inspektion nicht in
    einer autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt wurde?


    Die
    Mobilitätsgarantie ist ja eigentlich nur ein „Goodie“ – sie ist somit
    nicht von der EU Regelung betroffen bzw. gibt es ja auch Alternativen
    (ADAC+, ÖAMTC Schutzbrief, div. Privatunfallversicherungen decken das
    auch teilweise ab)



    Ich hoffe ich hab mir das so richtig
    zusammengereimt (wenn nicht bitte unbedingt korrigieren) bzw. könnt ihr
    mir hoffentlich die Fragen kompetent beantworten.


    Danke schon mal im vorraus.