Sorry wenn ich das Thema nochmal aufgreife. Mich gruselt es etwas bei dem Thema und zudem habe ich gerade Langeweile.
Irgendjemand hatte geschrieben, dass die Ersteinstufung M, 0 bzw. 1/2 wäre. Nicht ganz richtig. In die M=Malus-Klasse kommt man nur, wenn die Anzahl der gemeldeten Schäden zu viele sind. Die Höhe der Schadensumme spielt keine Rolle.
z.B. man hat dieses Jahr SF-Klasse 2 --> 1. Schaden dieses Jahr : Rückstufung ab dem kommenden 01.01. SF-Klasse 0, --> 2. Schaden im diesem Jahr: Rückstufung in Malusklasse
Ein Blick in eure AKB´s verrät euch mehr. Die richtige Rückstufungstabelle Haftpflicht bzw. Vollkasko rausgesucht, Überschriften gelesen, 30 Sekunden überlegt, ist kein Hexenwerk. In der Teilkasko-Versicherung gibt es keine SF-Klassen.
Ersteinstufung
SF 0 = Fahranfänger
SF 1/2 = Führerscheinregelung (viele Versicherungen gewähren mit einem europäischen Führerschein und 3 Jahren Fahrpraxis diese SF-Klasse)
SF 1/2 = (Eltern/Kindregelung)
SF 1 = (Eltern/Kindregelung)
SF 2 = (klassische 2. Wageneinstufung (meistens gekoppelt an Bedingungen wie kein jüngster Fahrer unter 23/26 Jahren, 1.Vertrag mindestens SF-Klasse 2)
SF 5 = (2.Wagenregelung, wenn SF10 im 1.Vertrag vorhanden)
SF-Einstufung gem. 1. Vertrag = das hatte vor Jahren die DEVK angeboten, dass der 2.Vertrag die selbe SF-Klasse bekommt. Im Schadenfall wurden aber beide Verträge zurückgestuft. Ob das immer noch so ist, k.A.
Auch hier die Anmerkung: das obliegt der Versicherungsgesellschaft und kann/wird abweichen.
Der Rabattschutz ist eigentlich eine einfache Geschichte:
Das wichtigste vorweg: Sondereinstufungen in den SF-Klassen, werden nicht an andere Versicherungsgesellschaften weitergegeben. Und was weiter bestätigt wird ist die SF-Klasse, nicht die Prozente (Beitragssatz). Insider werden jetzt aufschreien! Genaugenommen wird das sogenannte Rabattgrundjahr (RGJ) bestätigt, woraus die SF-Klasse abzuleiten ist.
ohne Rabattschutz, kennt ja jeder:
ab 01.01.2016 SF-Klasse 22 in der Haftpflicht- und SF-Klasse 22 in der Vollkaskoversicherung. 2016 unfallfrei. Somit erfolgt am 01.01.2017 eine Besserstufung in SF-Klasse 23 bzw 23.
ab 01.01.2016 SF-Klasse 22 in der Haftpflicht- und SF-Klasse 22 in der Vollkaskoversicherung. 1 Haftpflichtschaden + 1 Vollkaskoschaden. Zum 01.01.2017 steht im Vertrag SF-Klasse 10 in Haftpflicht, SF-Klasse 13 in der Vollkasko. (und ja, man verliert bei einem Schadenfall nahezu die Hälfte seiner SF-Klassen)
mit Rabattschutz:
ab 01.01.2016 SF-Klasse 22 in der Haftpflicht- und SF-Klasse 22 in der Vollkaskoversicherung. 1 Haftpflichtschaden + 1 Vollkaskoschaden. Zum 01.01.2017 bleibt (i.d.R.) weiterhin SF 22 in beiden Sparten festgeschrieben. Aber, nun ist die SF-Klasse eine Sondereinstufung. Die tatsächliche Einstufung beträgt SF-Klasse 10 in Haftpflicht, SF-Klasse 13 in der Vollkasko.
(und ja, man verliert bei einem Schadenfall nahezu die Hälfte seiner SF-Klassen)
Solltet ihr nun zum 01.01. die Kfz-Versicherung wechseln, wird nur die tatsächliche SF-Klasse weiter bestätigt.
Wenn noch in diesem Jahr ein Fahrzeugwechsel ansteht, ihr bei der Kfz-Versicherung bleibt, beinhaltet euer künftiger Vertag die besagte Sondereinstufung, auch wenn ihr keinen Rabattschutz abgeschlossen habt.
Wegen der Einstufungen, schaut eure AKBs an. Ich kenne die Allianz, Skoda-Versicherung, HUK und ich mir die der DEVK gerade kurz angeschaut.
In diesem Sinne, gute Fahrt.