Steuerberater bitte hier melden ! ! ! (Tipps und Tricks)

  • Sooooo,
    da ich denke das wir doch einige Steuerberater im Pool hier haben,
    wäre es ganz nett wenn sich mal ein paar "outen" könnten ...
    nicht nur ich, sondern auch ein paar andere, werden garantiert einige Fragen haben !


    Ob hier im Thread für die Allgemeinheit oder per PN ist jedem selbst überlassen ...


    Lg
    Euer Micha

  • Hallo Leute,


    ist zwar nicht direkt eine Fahrzeug Frage, aber hat ja was mit Auto fahren zu tun somit hoffe ich, ich bin hier einigermaßen richtig.


    Im großen und ganzen beschreibt der Titel ja schon alles. Was bringt mir eine größere Steuerersparnis? Wenn mein Arbeitgeber mir das direkt zum Gehalt hinzurechnet oder ob ich mir das am Ende des Jahres über meine Steuererklärung zurückholen sollte. Oder hat der Arbeitgeber die Möglichkeit das irgendwie anders anzugeben? ?(?(


    Bin auf eure Tips gespannt.


    Danke euch und Grüße

    Grüße Vince
    __________________

  • Edit jetzt hab ich verstanden, worauf du rauswillst.
    Dein Chef bietet dir an die Fahrtkosten direkt zu ersetzen, richtig?
    Und du willst wissen, ob sich das eher rechnet, als wenn du die Kosten absetzt?


    Hab hier mal nen Zitat von steuerlinks.de:


    Erstattung von Fahrtkosten durch den Arbeitgeber
    Zu der steuerfreien Erstattung von Fahrtkosten als Reisekosten siehe Dienstreise , Einsatzwechseltätigkeit , Fahrtätigkeit . Ferner Doppelte Haushaltsführung bzw. Auswärtstätigkeit .
    Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt Folgendes:
    Steuerfrei sind Vergütungen nur dann, wenn es sich ausnahmsweise um Reisekosten oder Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung handelt. Steuerfreiheit besteht außerdem dann, wenn der Arbeitgeber ein Fahrzeug für die Sammelbeförderung seiner Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt ( § 3 Nr. 32 EStG ). Einzelheiten regelt R 3.32 LStR .
    Praxistipp
    Die Voraussetzungen für eine Sammelbeförderung sind z.B. bereits dann erfüllt, wenn 2 Arbeitnehmer einen Firmenwagen für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen, weil eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich wäre. Unschädlich ist dabei, wenn die Arbeitnehmer Ehegatten sind.
    In folgenden Fällen liegt bei Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers steuerpflichtiger Arbeitslohn vor:
    bei Fahrten zum Betrieb, Standort, Depot
    bei doppelter Haushaltsführung: Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte sowie zusätzliche Familienheimfahrten.
    Der Arbeitgeber kann allerdings in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 15 % erheben ( § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ). Dies führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Allerdings ist die Pauschalierung auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern wiederum die abziehbaren Kosten des Arbeitnehmers.
    Praxistipp
    Die Pauschalierung der Lohnsteuer auf den Fahrtkostenersatz empfiehlt sich nur, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits aus anderen Gründen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR erreicht oder durch die Pauschalierung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Die Pauschalierung führt insbesondere bei Arbeitnehmern mit Arbeitslöhnen über den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und hohen anderen Werbungskosten zu unnötigen Steuerbelastungen auf Seiten des Arbeitgebers.
    A, Jahresarbeitslohn 50.000 EUR, erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich Fahrgeld i.H.v. 0,30 EUR/Entfernungs-km. Insgesamt beträgt das Fahrgeld im Kalenderjahr 1.800 EUR. A hat außer den Fahrtkosten andere Werbungskosten (Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, etc.) von 1.300 EUR.


    ------------- -------------
    Bei der Einkommensteuerveranlagung ergeben sich trotz unterschiedlicher Besteuerungsmethoden für den Arbeitnehmer keine Steuervorteile. Der Arbeitgeber zahlt aber im Fall der Pauschalierung der Lohnsteuer auf den Fahrtkostenersatz zusätzlich noch 15 % von 1.800 EUR = 270 EUR pauschale Lohnsteuer. Zusammen mit Kirchensteuer (9 %) und Solidaritätszuschlag (5,5 %) ergibt sich dadurch eine zusätzliche Steuerbelastung von 309,15 EUR.
    Weitere Einzelheiten zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vgl. R 8.10 LStR und Firmenwagen .

    2 Mal editiert, zuletzt von Jeca333 ()

  • Edit jetzt hab ich verstanden, worauf du rauswillst.
    Dein Chef bietet dir an die Fahrtkosten direkt zu ersetzen, richtig?
    Und du willst wissen, ob sich das eher rechnet, als wenn du die Kosten absetzt?


    Richtig! So habe ich mir das erhofft.


    So wie ich das sehe, sollte ich das lieber am Ende des Jahres selber machen, da ich mir nicht sicher bin, ob ich jedes Jahr über die 920€ Pauschbetrag komme. Mit den Fahrtkosten komme ich natürlich locker über die 920€, da ich täglich eine Strecke von 58km (nur hin! insgesamt also 116km) fahre.


    nun ist die Frage, wie müsste mein Arbeitgeber die Fahrtkosten am esten angeben, damit ich am meisten von habe??


    Habe auch schonmal gehört, das Fahrtkosten als indirekte Lohnerhöhung genutzt werden.....

    Grüße Vince
    __________________

  • Hängt natürlich alles davon ab, wieviel dir dein Chef pro Kilometer zahlen will, da es ja wahrscheinlich auch versteuert werden muss, soweit ich das verstanden habe.
    Müsste ja dann schon deutlich mehr als 30 Cent/km sein, damit sich das dann lohnt

  • Gibt es hier noch Steuerfachmänner? Ich hab da mal ein problem mit "Steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit". Ich blick da nicht so ganz durch, was es aufsich hat bzw woraus das resultiert.
    Meine Vermutung: Ich bin im Aussendienst täglich seit 6Jahren unterwegs - Fester Arbeitssitz mit Dienstwagen ohne Privatnutzung. Sobald ich länger als 8h arbeite, erhalte ich eine Aussendienstentschädigung! Dies kriege ich in Form eines Blattes Monatlich ausgehändigt! Ich denke, das diese Pauschale gemeint ist?!(Ich weiss nicht ob Relevant aber): Zudem kriege ich von meinem AG Weiterbildungen bezahlt, dh: Hotelkosten inkl. Verpflegung!


    Was ich bisher so rausgelesen habe, muss ich dies bei der Lohnsteuerbescheinigung angeben UND in den Werbungskosten wieder holen. Was muss ich dort angeben bzw wo? Ich nutze Steuer 2011 der Firma Buhl Tax Service GmbH! In den letzten Jahren musst ich dies nicht tun, nutze eigentlich das selbe Programm aber irgenwas haben die verändert?! :/


    Meinetwegen auch per PN :)


    Danke im vorraus!

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  • Scherzkeks! Hab ich eingetragen bei Zeile 20. Damit muss ich aber nachzahlen ;)
    Ich muss mir das über Reisekosten wieder raus holen, nur was eintragen :)

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  • Na das was du an Reisekosten hattest, ich führe ne Liste, wo ich überall war, bzw wie viel Verpflegungspauschalen ich bekommen hab/ansetzen kann ...
    Musst halt quasi aufführen wie viele Tage du wo warst und für wie Lange, mit Hotelkosten zb usw ...


    somit sollte sich das unterm Strich wieder aufheben mit dem aus Zeile 20 ...

  • Kurze Frage:


    Ist es richtig wenn ich bei Fahrtkosten die KM der schnellsten Route(56KM) angebe und nicht die kürzeste Route(48KM)?

  • musste ausprobieren welche das Finanzamt anerkennt ... ich würd mal pauschal sagen grundsätzlich Hauptstraße und keine Schleichwege ... hatte damit noch nie Probleme das die was nicht anerkannt haben wenn ich von den Km her mehr hatte ...
    wenn die meckern sollten, musst es natürlich begründen können weshalb die längere strecke mehr sinn macht ;)

  • Ganz einfach: Weil die längere Strecke AB ist und die kürzere durch mehrere Käffer führt. Bei google kommt auch die längere als bevorzugte Strecke!

  • Ich hol das Thema mal aus der Versenkung :)


    Meine Freundin ist beruflich zum 01.12.2013 nach Bremen gezogen. Sie hat seit 1.2 dort eine Wohnung. Nun geht es mir darum, dies Steuerlich abzusetzen.


    Dazu ein Paar Fragen:
    - Sollte sie das als zweit Wohnung deklarieren zwecks Wege Geld oder als Hauptwohnung? Sie ist nur wegen Arbeit dort hingezogen. Sie müsste dann Zweitwohnugnssteuer bezahlen oder?
    - Was sollte ich des weiteren beachten?
    - "Rentiert" sich ein Lohnsteuerhilfeverein?


    Vielen Dank

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