Leistungsunterschiede im Umfang zw. Werksgarantie und Händlergewährleistung?

  • Hallo zusammen,


    da ich kurz vor dem Kauf eines Skoda RS stehe wollte ich mich einmal kurz informieren welcher Leistungsumfang in der Werksgarantie abgesichert ist und was durch eine Händlergarantie abgedeckt ist.


    Kann man ausserdem die Werksgarantie mit der sogenannten Mobilitätsgarantie gleichsetzen oder gibts hier wieder Unterschiede?


    Freue mich von den Wissenden zu hören! :peace:


    Grüsse,
    René

  • Allso Werksgarantie deckt eigentlich alles ab solange du am Fahrzeug nichts veränderst!
    z.b entfällt nach dem Tieferlegen die Garantie wenn zb vom Fahrwerk oder der Karosserie geräusche auftreten!
    Trotz Tieferlegung hab ich trotzdem nen Neuen Diferenzdrucksensor und eine Reinigung meiner PD elemente bekommen weil das ja mit dem Fahrwerk nichts zu tun hat!
    Der händler ist gesetzlich verpflichtet dir eine Gewährleistung zu geben nötig ist die wegen der Werksgara. eigentlich nicht!
    Sonderfall wenn dein Händler dir nen Jahreswegen oder Reimport verkauft und er kein Skoda Vertragshändler ist, soltest du bei ihm dann deine Inspektionen machen Muss er dir Mobilität garantieren, sprich im Garantiefall nen Leihwagen stellen!
    Um die skoda Mobi garantie in anspruch zu nehmen muss der Betrieb der die inspektionen ausführt in diesen Topf einen gewissen beitrag abführen den du in der Regel mit der Inspektion mitzahlst! Tut er das nicht weil zb Reimport händler oder freie Werkstadt Führt eine Skoda Werkstadt zwar die Garantiearbeiten aus der Leihwagen kommt allerdings von dem Betrieb der das Serviceheft gestempelt hat!


    Ich hoffe ich konnte dir helfen Viel Spass mit deinem neuen Spielzeug

    Der RS ist Verkauft :cry: