RS auf Euro5 umschlüsseln

  • Moin Zusammen,
    ich hab mal bei Skoda nachgefragt, ob der RS nicht auf Euro5 umzuschlüsseln geht.
    Antwort war nein bzw der Motor mit dem Motorkennbuchstaben CEG A erreicht zwar die Abgaswerte der Euro5, allerdings gehoeren zur Euro5 noch wesentlich mehr Bestandteile, die Ihr Fahrzeug nicht erfuellt, wie beispielsweise das verfeinerte Motormanagement und die optimierte OBD-Technik.


    Jetzt sind doch die guten VWler bei Tiguan mit der 170PS TDI mAschine auch Sturm gelaufen. Bei VW gibt es ein SW-Update. Weiß jmd ob es dies auch für den RS gibt? Skoda Online hält sich da mit ner Antwort zurück.


    Wäre nett, wenn jmd antworten würde und ggf auch ein HowTo-Bericht abliefert.


    Thx und Grüße
    Marc

  • Hier mal eine Zusammenfassung für die steuerlichen Folgen und Abläufe der Steuerbfreiung:


    vor dem 05.11.2008 zugelassen:
    A, KfZ hat bereits Euro 5 im Schein stehen > automatische Steuerbefreiung vom 01.01.-31.12.2009
    B, KfZ wird nachträglich mit Wirkung auf den Tag der Erstzulassung auf Euro 5 umgeschlüsselt > bei der Eintragung der Euro 5 bei der Zulassungsstelle geht automatisch ein Datensatz ans Finanzamt, der dafür sorgt das ein geänderter KfZ Steuerbescheid mit Befreiung für 01.01.-31.12.2009 erstellt wird


    ab dem 05.11.2008 zugelassen:
    A, KfZ hat Euro 4 im Schein stehen > automatische Steuerbefreiung für 1 Jahr
    B, KfZ hat Euro 5 im Schein stehen > automatische Steuerbefreiung für 2 Jahre
    C, KfZ wird nachträglich mit Wirkung auf den Tag der Erstzulassung auf Euro 5 umgeschlüsselt > bei der Eintragung der Euro 5 bei der Zulassungsstelle geht automatisch ein Datensatz ans Finanzamt, der dafür sorgt das ein geänderter KfZ Steuerbescheid mit Befreiung für 2 Jahre ab Erstzulassung erstellt wird


    Zeit zum Umschlüsseln:
    Eine Umschlüsselung muss nicht zwingend bis zum 01.07.2009 erfolgen, da die Erstzulassung maßgeblich ist!
    D.h. man muss jetzt nicht in Panik verfallen. Der KfZ Schein stellt eine Grundlage für die Steuer dar, und wenn der Schein aufgrund der Umschlüsselung rückwirkend geändert wird ist zwangsläufig auch die Steuer zu ändern.
    Aber ewig sollte man sich damit auch nicht Zeit lassen


    Wer also später noch seinen RS umgeschlüsselt bekommen sollte (wie auch immer) kann noch auf Steuerbefreiung hoffen...

    LG Katja