ohne Fahrzeugzulassung bei Finanzierung (Zulassung soll später erfolgen)

  • Hallo,

    ich habe die bekannte Suchmaschine schon befragt, zu meinem Fall aber keine Themen gefunden (auch nicht über die Internet-Suchmaschinen).


    Der Fall:

    Ein Gebrauchtfahrzeug wurde gekauft. Da aber in absehbarer Zeit der Umzug ansteht, soll das neue Fahrzeug erst nach bzw. zum Umzug angemeldet werden - dann auf den neuen Zulassungsbezirk.

    Nun gibt es wohl eine Regelung, dass bei Finanzierung über die Autobank das Fahrzeug bei Übergabe angemeldet werden muss. Grund ist wohl der Versicherungsschutz.


    In der Fahrzeugversicherung gibt es eine sogenannte "Ruheversicherung". Diese sichert das versicherte Fahrzeug während der Standzeit (abgemeldet) ab. Kostet dann dementsprechend auch nur einen Teil der eigentlichen Fahrzeugversicherung.

    Die Zulassungsbescheinigung (ZB II) geht bekanntlich zur finanzierten Bank als Eigentumssicherung. Bei Zulassung / Ummeldung kann diese gegen eine Gebühr von der Bank angefordert werden und wird anschließend wieder an die Bank zurück geschickt. So weit so gut.


    Nun kommt die Aussage dennoch, dass das Fahrzeug zugelassen werden muss und ein vollständiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss.


    Wie geschrieben habe ich nirgends im Netz noch hier dieses Thema gefunden.


    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Wie ist es möglich das Fahrzeug zu finanzieren und erst in absehbarer Zeit zuzulassen?


    Nachtrag 1:

    In den Finanzierungsbedingungen habe ich noch gefunden, dass zur Sicherung eine Teilkasko, oder wenn die Bank es verlangt, eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besetehen muss.

    Nun hat man bei abgemeldetem Fahrzeug ja keine aktive Kasko. Allerdings gibt es eine sogenannte Ruheversicherung. Weiss hier jemand, ob die der Kaskoversicherung gleichgestellt ist?

  • Da müsstest du mal mit deiner Versicherung reden. Also bei meiner Bestand damals Versicherungsschutz ab da, wo ich die evb hatte. Zulassung hat nämlich zu dem Zeitpunkt in Berlin fast 2 Monate gedauert, das Motorrad war aber die Zeit schon bei mir zur Reisevorbereitung (Koffer anbauen und sowas).


    Mit ruhender Versicherung ist normalerweise die nicht-aktive Zeit eines Saisonkennzeichens gemeint. Also wenn man angenommen Saison 04-09 hat sind das ja 6 Monate, die Versicherung kostet daher aufs Jahr nur die Hälfte. Zwischen Oktober und März ist das Fahrzeug trotzdem versichert (vor allem gegen Diebstahl), obwohl man in der Zeit keinen Versicherungsbeitrag zahlt. Das kenne ich als ruhende Versicherung.


    Allerdings wird dein Vorhaben denke ich dennoch nicht aufgehen. Nach dem Umzug musst du dich ja erstmal ummelden. Erst, wenn das durch ist, kannst du die Fahrzeuge ummelden. So war es jedenfalls bei mir. Nach dem Umzug waren es bei mir ca 4 Wochen bis zur Ummeldung und insgesamt 6 Wochen, bis ich dann die Fahrzeuge alle ummelden konnte (2 PKW, 1 Anhänger und 4 Motorräder - so viele Termine auf einmal bekommen ist gar nicht so leicht)


    Meld die Karre einfach an und dann meldest du sie halt nochmal um. Wenn du das Kennzeichen behältst sind das ca 50€

  • Also bei meinem letzten Umzug sind wir zum Vermieter zur Schlüsselübergabe, dann direkt weiter aufs Meldeamt zum Ummelden und von da direkt weiter zur Zulassungsstelle, beide Autos und den Anhänger ummelden. Alles an einem Vormittag ;)

    Und ja, dass das so in Berlin nicht funktionieren wird, ist mir auch klar, aber Pushy hat ja nicht geschrieben, dass er nach Berlin zieht ;)

  • Jo wir sind auch von Berlin nach Brandenburg gezogen, mussten also nur durch Brandenburger Ämter dängeln. Hier war das vor Corona auch so: du gehst hin, ziehst ne Nummer und bist dran. Seit Corona ist das nicht mehr so. Vorher Termin ausmachen und dann auch ja pünktlich da sein, sonst verfällt der einfach. Zulassungsstelle Einzeltermine hätte es immer für den nächsten Tag gegeben aber bei mir waren wie gesagt 7 zeitlich zusammenhängende Termine nötig. EW-Meldeamt sind wir eine Woche nach Umzug spontan hin und haben einen Termin für in 3 Wochen bekommen.

  • Danke für die Rückmeldungen.

    Mir geht es aktuell nicht um den zeitlichen Verzug, auch wenn mir dieser vielleicht ein wenig helfen könnte.

    Meine Frage ist, ob hier jemand damit schon Erfahrung gemacht hat, ob ein Fahrzeug zwingen zugelassen werden muss bei Finanzierung über eine Herstellerbank.

    Wie geschrieben, möchte ich dies eigentlich erst am neuen Wohnort tun. Solange soll der neue sicher abgestellt mit einer Ruheversicherung abgesichert werden.

    Ich würde auch für Raten schon zahlen. Somit dürfte es der Bank eigentlich egal sein.