Hallo,
ich habe die bekannte Suchmaschine schon befragt, zu meinem Fall aber keine Themen gefunden (auch nicht über die Internet-Suchmaschinen).
Der Fall:
Ein Gebrauchtfahrzeug wurde gekauft. Da aber in absehbarer Zeit der Umzug ansteht, soll das neue Fahrzeug erst nach bzw. zum Umzug angemeldet werden - dann auf den neuen Zulassungsbezirk.
Nun gibt es wohl eine Regelung, dass bei Finanzierung über die Autobank das Fahrzeug bei Übergabe angemeldet werden muss. Grund ist wohl der Versicherungsschutz.
In der Fahrzeugversicherung gibt es eine sogenannte "Ruheversicherung". Diese sichert das versicherte Fahrzeug während der Standzeit (abgemeldet) ab. Kostet dann dementsprechend auch nur einen Teil der eigentlichen Fahrzeugversicherung.
Die Zulassungsbescheinigung (ZB II) geht bekanntlich zur finanzierten Bank als Eigentumssicherung. Bei Zulassung / Ummeldung kann diese gegen eine Gebühr von der Bank angefordert werden und wird anschließend wieder an die Bank zurück geschickt. So weit so gut.
Nun kommt die Aussage dennoch, dass das Fahrzeug zugelassen werden muss und ein vollständiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss.
Wie geschrieben habe ich nirgends im Netz noch hier dieses Thema gefunden.
Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Wie ist es möglich das Fahrzeug zu finanzieren und erst in absehbarer Zeit zuzulassen?
Nachtrag 1:
In den Finanzierungsbedingungen habe ich noch gefunden, dass zur Sicherung eine Teilkasko, oder wenn die Bank es verlangt, eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besetehen muss.
Nun hat man bei abgemeldetem Fahrzeug ja keine aktive Kasko. Allerdings gibt es eine sogenannte Ruheversicherung. Weiss hier jemand, ob die der Kaskoversicherung gleichgestellt ist?