Hallo Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der neuen EG Führerscheinverordnung.
Ich zitiere einfach mal vom BMVBS:
Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1: Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Neue Fahrerlaubnisklasse A2: Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Neue Regelungen für den stufenweisen Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen: Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.
der Rest steht hier: http://www.bmvbs.de/SharedDocs…ikel/StB-LA/ausblick.html
Wie soll ich das jetzt verstehen?
Ich werde nächsten Monat warscheinlich meinen A beschränkt erhalten, also Drosselung auf 34PS. Nach zwei Jahren dürfte ich ja theoretisch dann offen fahren. Das wäre dann 2014.
Doch 2013 kommt ja die neue Regelung. Muss ich dann 2014 nochmals die praktische Prüfung machen um unbeschränkt fahren zu dürfen?
Leider kann ich meinen Fahrlehrer nicht fragen, da ich ihn erst am Donnerstag wieder sehe und mir lässt die Frage keine Ruhe :wacko:
Ich hab ehrlich gesagt keine Lust jetz den Führerschein zu machen und dann 2014 nochmal, vorallem da die Sache ja auch unheimlich Geld kostet. Da könnte ich doch wieder :angry:
Danke schonmal und Grüße
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