Motorradführerschein Klasse A (beschränkt)

  • Hallo Leute,


    ich habe eine Frage bezüglich der neuen EG Führerscheinverordnung.
    Ich zitiere einfach mal vom BMVBS:


    Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1: Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.


    Neue Fahrerlaubnisklasse A2: Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.


    Neue Regelungen für den stufenweisen Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen: Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.


    der Rest steht hier: http://www.bmvbs.de/SharedDocs…ikel/StB-LA/ausblick.html


    Wie soll ich das jetzt verstehen?
    Ich werde nächsten Monat warscheinlich meinen A beschränkt erhalten, also Drosselung auf 34PS. Nach zwei Jahren dürfte ich ja theoretisch dann offen fahren. Das wäre dann 2014.
    Doch 2013 kommt ja die neue Regelung. Muss ich dann 2014 nochmals die praktische Prüfung machen um unbeschränkt fahren zu dürfen?


    Leider kann ich meinen Fahrlehrer nicht fragen, da ich ihn erst am Donnerstag wieder sehe und mir lässt die Frage keine Ruhe :wacko:
    Ich hab ehrlich gesagt keine Lust jetz den Führerschein zu machen und dann 2014 nochmal, vorallem da die Sache ja auch unheimlich Geld kostet. Da könnte ich doch wieder :angry: :(


    Danke schonmal und Grüße
    cookie

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  • Denke mal das nur die Führerscheine betroffen sind die nach Inkrafttreten der neuen Tegelung ausgestellt werden. Die anderen nicht.
    Bin ich ja froh das ich meinen ADirekt schon letztes Jahr gemacht hab.

    Octavia RS Combi TSI in Black Magic
    Modifikationen bisher: Hypercolor LED-Rundumpaket, Kurzstabantenne, GTI Fußstütze, Gummidichtung Motorraum / Schlossträger, Pipercross Luftfilter,Embleme / Sitzhöhenverstellung und VRS Schlüsselanhänger,Xenonlook Nebelscheinwerfer

  • Bei dir greift noch die alte Regelung.

    Am 31.01. bestellt: Octavia RS Combi TDI in Black-Magic mit Sunset,Bolero, PDC vorne und hinten, Automatische Spiegel, silberne Dachreling und Gepäcktrennetz


    Bestellt am 31.01.2011
    Ausgeliefert am 25.03.2011

  • Interessanter finde ich eher den Aspekt, dass der FS auf 15 Jahre erteilt wird und danach eine erneute Prüfung/Test von Nöten ist? Hat schon jemand genauere Infos, wie das von statten gehen soll?


    Weil ich nächstes Jahr vor hatte, den FS Klasse A zu machen und beruflich bedingt bekomme ich auch noch die Klasse CE.
    Dies wäre dann aber vermutlich mit neuen Kosten verbunden.


  • Ich bin 22 und somit mit 24 aus der 34PS Probezeit draussen.
    Was dann dem Jahr 2014 entspricht.

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  • Ahh, ok. Daher deine frage. Konnte ich nicht erlesen. Ich habe letztes Jahr mein Motorradschein gemacht. Da ich aber schon 29 bin kann ich gleich groß Fahren. Ruf doch morgen deinen Fahrlehrer mal an.

  • Das wird wie beim LKW oder auch CE Führerschein sein, wo man alle fünf Jahre eine
    theoretische Auffrischung benötigt um seine Driverlizenz behalten zu können.
    Das ist natürlich wieder mit Kosten verbunden. :cursing:

  • @ vayn: Aber genau wissen tust du es leider nicht oder?


    Ich könnte mich ärgern, dass ich vor 1 1/2 Jahren krank war, sollte eigentlich auf CE-Führerschein gehen, dann würde zumindest beim CE die Regelung bei mir nicht greifen. Aber so leider doch. :angry:

  • Ja, direkteinstieg wäre natürlich auch gut aber solange wollte ich nicht warten. Es reicht ja, das ich mir nochmal den ganzen Grundstoff reinziehen muss :(


    Aber ich hoffe doch, dass es so ist wie Woife und Quicksilver86 das geschrieben haben.
    Das wäre eigentlich ja eine Unverschämtheit wenn ich in eine neue Regelung hineinrutsche obwohl ich den A, vor der EG Regelung bestanden habe.


    Zumindest so wie ich es verstanden habe, ist die neue FS Regelung mit Anhänger und Klasse B eigentlich gut.
    Denn, wir also B-Fahrer dürfen dann auch Anhänger ziehen bis 3,5t?


    Ja, ich werde ihn morgen mal anrufen, aber eigentlich wollte ich ihm sein Urlaub lassen :D
    Werde dann berichten ;)


    Danke euch schonmal für eure Antworten! Gruß

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  • @ vayn: Aber genau wissen tust du es leider nicht oder?


    Ich könnte mich ärgern, dass ich vor 1 1/2 Jahren krank war, sollte eigentlich auf CE-Führerschein gehen, dann würde zumindest beim CE die Regelung bei mir nicht greifen. Aber so leider doch. :angry:

    Die 5jahre Regelung bei CE gibt es schon seit dem die Führerschein klassen geändert worden sind .Hab dat schon einmal durch und habe CE seit 7 Jahre.
    Und bei CE ist zu beachten siehe hier
    http://www.fahrschule-schoeler…ftfahrerqualifikation.php


    gruß Olli :)

    Gruß Anja & Olli :mussweg:



    :oberklug: Ich kaufe so lange schwarze Autos, bis es eine dunklere Farbe gibt :thumbsup:

  • VR170


    Ich weiss von einem Fahrlehrer dass demnächst die Nachschulung wie beim CE auch für
    B geplant ist.Deswegen denke ich komm dies auch auf A A1 usw. zu.


    cookie


    Meinst Du mit dem B FS bis Gesamtmasse 3.5 t inkl. Hänger fahren zu dürfen kann ich mir nicht vorstellen, dann würde KLASSE BE wegfallen? :dontknow:

  • vayn


    hier mal ein Zitat der neuen EG Regelung:


    Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B.


    Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.


    Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.


    Also kann ich insgesamt mit meinem B FS 3,5t inkl. PKW bewegen?

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    Ob man jetzt mit einem FS der Klasse B ein Gespann mit einer Gesamtmasse von
    3,5t ohne weiters fahren darf kann ich mir in Deutschland nicht recht vorstellen,
    da ja auch auf der Führerschein Rückseite die Klasse BE angegeben ist.

  • Ja schon...
    Ach da blickt doch keine mehr durch.
    Ich fände die Regelung gut, da ich mir überlegt hatte einen BE zu machen,aber für 1mal im Jahr einen Wohnwagen ziehen lohnt sich der Aufwand dann doch nicht.


    Naja, ich werde mal morgen meinen Fahrlehrer fragen.


    Gruß

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  • Soooo freunde der tschechischen VW Tochter :)


    habe gerade mit meinem Fahrlehrer geredet.
    Die neue Regeleung, welche am 19. Januar 2013 in Kraft tritt sieht folgendes vor:
    Was von den oben genannten Regelungen tatsächlich in Gültig wird, ist noch unklar, denn der Verband deutscher Fahrschullehrer "streitet" sich noch mit der Regierung.
    Aber speziell zu meinem Problem: Für mich ändert sich nichts, da ich den FS vor 2013 besitze und in Deutschland herrscht Besitzstandsrecht.
    Also auch wenn ich erst 2014 aus der 34PS Probezeit bin, kann ich wie bisher den FS von A beschränkt auf A unbeschränkt umschreiben lassen.


    Und wegen der Anhängergeschichte, das ist noch unklar. Am Ende des zweiten Quartals 2012 weiß mein Fahrlehrer mehr.


    Gruß

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