privater Autoverkauf - welche Angaben sind erforderlich

  • Hey,


    ich bin derzeit dran meinen RS zu verkaufen und hatte schon 2 Intressenten bei mir. Ich habe eigentlich nichts zu verheimlichen gebe alle Daten an (unfallfrei, CH-Fahrzeug, original Motor etc.) Zusätzlich habe ich die letzte Rechnung von der Inspektion und Abgaswartung dabei die ich am 1.2.12 machen lassen habe.


    Was ich aber nicht sicher weiss ist folgendes. Bei mir wurde mal der Turbo und Lenkgetriebe auch Garantie/Kulanz getauscht. Muss ich das auch angeben oder im Kaufvertrag schriftlich festhalten?

    Grüsse Kay

    Octavia RS TDI ist verkauft
    [FONT=Lucida Sans Unicode][COLOR=red]Seat Alhambra 2.0 TDI CR DSG

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  • Hi Kasa,


    Kann das der Kunde nicht bei SKoda unter deiner Fahrgestellnummer erfragen?
    Und da es Garantie war, hast du doch keine Unterlagen darüber, oder?
    Ich bekam keine als ich mein Navi über die Garantie neu bekommen habe.


    Aber sicherheitshalbe sollteste das einafch mit angeben, kann nicht falsch sein...

    Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht
    ( Abraham Lincoln, 16. US - Präsident)

  • Hallo Kasa,


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du derartige Reparaturen angeben musst.


    Generell würde ich Dir empfehlen Dich abzusichern in dem Du mit offenen Karten spielst.


    1. ist es eher positiv einen neuen Turbo als auch Lenkgetriebe zu haben


    2. wenn es auf Kulanz war wird es vermutlich bei Skoda dokumentiert sein.


    Man muss in diesem Zusammenhang immer wegen "arglistiger Täuschung" aufpassen. Klar kann man sich in den Kaufverträgen absichern (gekauft-wie gesehen) dennoch kann das Konsequenzen haben und nachdem Du Teile ausgetauscht hast und nicht beispielsweise einen Haarriss der sporadische Fehler hervorruft unterschlägst würde ich es angeben.


    Gut, die meisten sind da ein wenig abgezockter, aber ich persönlich rate von Unterschlagung solcher Informationen ab.


    EDIT: Oh, Du kommst aus der Schweiz, da weiss ich natürlich nicht, ob es da im Privatverkauf nicht andere Spielregeln als in D gibt. :hammer:

    RS TFSI (233PS/321NM - laut Prüfstand)


    HB4 XenonLook (Nebel), Osram Nighbreaker (Fern), LED KZB, Milotec Waben-Grill, Scheinwerferblenden, Heckspoiler, Dectane RL (Smoke), K&N Luftfiltermatte, BN Pipes ab Kat., Muggianu Software, 19" ASA GT1 mattschwarz, 40er H&R Federn und LADEKANTENFOLIE!! :pinch:

  • Die Frage ist wo schreib ich es rein, Vorschäden sind es ja im eigentlichen Sinne nicht.


    Mündlich geb ich es immer an aber die Frage ist ob das reicht.

    Grüsse Kay

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  • Im Mobile-Vertrag würde das hierrunter fallen


    Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen:


    Turbo und Lenkgetriebe wurden 20xx durch Vertragswerkstatt getauscht



    So würde ich mich absichern..

    RS TFSI (233PS/321NM - laut Prüfstand)


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  • Oder ein Punkt mit Sonstiges einfügen und das dann dorthin schreiben...

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  • Zusätzlich hast du aber ja noch die Aufkleber beim Ersatzrad auf die du hinweisen kannst!!! Zwecks der Kulanz reperatur



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    Gti Fussstütze, Klima Off Knopf, Chip, S-Line Schaltknauf, Golf 6 Lichtschalter (Aluminiumoptik), touareg innen Spiegel mit Ambiente in Grün, Helix PP50, H&R Gewindefahrwerk Tiefeversion

  • Muss ich das auch angeben oder im Kaufvertrag schriftlich festhalten?


    Auf die konkrete Frage: Zumindest in Deutschland nicht und für die Schweiz kann ich es mir auch nicht vorstellen. Aber OK, es gibt nichts was es nicht gibt.
    Es gibt natürlich Gründe/Ansichten die für und wider sprechen, das kannst Du selbst entscheiden und in welcher Form es dann geschieht, obliegt ganz alleine Dir.
    Ich würde es angeben und damit argumentieren, das die Bauteile damit wahrscheinlich eine längere Lebenserwartung haben, als wenn sie noch nicht gewechselt worden wären (kommt vllt. auch mit darauf an, bei welcher Laufleistung es geschehen ist!?)

    GS & RS
    einfach nur GRoSSartig

  • Meine Güte...was hätte ich alles angeben müssen als ich meinen 2,5 Jahre alten Golf Variant verkauft habe. Da hätte ich mehrere Blätter als Anhang gehabt bei fast 40 Garantiereparaturen. Den hätte keiner mehr gewollt. Und schriftlich hatte ich auch nix von VW damals.

    F31



    Gruß Kai :thumbsup: