Ich hab grad einen interessanten Fall im Kollegium.
Jemand hat mit seinem Auto Probleme mit der Gasannahme und will das in einer Werkstatt reparieren lassen.
Das Auto ist 10 Jahre alt und in einem miserablen Pflegezustand, auch der letzte Ölwechsel/ Kundendienst konnte nicht sicher geklärt werden.
Jedoch ist sein TÜV / AU bereits fast 4 Monate abgelaufen und nun fürchtet er, dass die ihn nach dem obligatorischen Zulassungscheck ohne neuen TÜV / AU nicht mehr vom Hof lassen.
Er würde es ja machen lassen, aber es fehlt für Alles zusammen das Geld, wenn man mal mögliche derbe Mängel unterstellt........................
Darf die Werkstatt ihn also dann an der Weiterfahrt hindern, was ist mit dem sowieso fälligen Bussgeld und muss die Werkstatt das der Ordnungsbehörde melden ?
TÜV/ AU fast 4 Monate abgelaufen - kann Werkstatt Herausgabe verweigern ?
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also ich kenn das ja, das man 3 monate drüber sein darf oder durfte. Aber 4monate... alter falter...
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Denke mal wenn das Auto eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist kann das die Werkstatt sicher machen oder ist vielleicht sogar dazu Verpflichtet!
Die Polizei würde sicher auch nich anders reagieren und das Auto sofort aus dem Verkehr ziehen wenn der Tüv schon so überfällig ist.
Klar abgesehen das die Polizei ja mehr rechte hat als eine Werkstatt! -
Die "Nichtherausgabe" von Eigentum, egal in welchem Zustand kann ein Straftatbestand sein. Auch wenn es zum "Wohle" des Eigners sein könnte...
Die Werkstatt muss das sicherlich nicht dem OA melden, aber wenn das Auto eine Gefährdung für den Strassenverkehr ist, sollte man an die Vernunft des Eigentümers appellieren..
Wie so oft im Leben gilt auch hier: wo kein Kläger..u.s.w.
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Also ich kann mir auch nicht vorstellen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Werkstatt das Fahrzeug einbehalten will.
Allerdings stellt sich mir bei diesem Fall eine ganz andere Frage:
- Der Tüv ist seit vier Monaten abgelaufen, der Halter hat keine Kohle um die notwendigen Reparaturen durchführen zu lassen, will aber das Problem mit der Gasannahme in der Werkstatt beseitigen lassen? D.h. er beabsichtigt nach der Beseitigung des Problems, trotz deutlicher Mängel am Fahrzeug trotzdem weiter damit zu fahren?
Hier könnte es wegen grober Fahrlässigkeit bei einem Unfall doch deutlich Probleme mit der Versicherung und der Rennleitung geben (meine Meinung)
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Hoffe nur das er wenigstens versichert ist. Denke aber er ist sich nicht bewußt auf was er sich da einläßt. Hoffe nur das mir nicht irgendwann so ein Chaot ins Auto fährt, da rennst deinem Geld am Ende ewig hinterher.
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Hallo zusammen,
Mein Zweitwagen war im hätte im Januar zu TÜV gemusst, hab das völlig vergessen und hatte im Mai einen Zettel vom Ordnungsamt dran mit mängelkarte. Also 7 Tage Zeit und 15 € Strafe. TÜV hat dann ohne Probleme geklappt, wollte nur sagen was es kostet wenn man erwischt wird.
Steht das Teil denn schon in der Werkstatt?
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Hallo zusammen,
Mein Zweitwagen war im hätte im Januar zu TÜV gemusst, hab das völlig vergessen und hatte im Mai einen Zettel vom Ordnungsamt dran mit mängelkarte. Also 7 Tage Zeit und 15 € Strafe. TÜV hat dann ohne Probleme geklappt, wollte nur sagen was es kostet wenn man erwischt wird.
Steht das Teil denn schon in der Werkstatt?
Da hattest Du aber Glück, denn TÜV länger als 4 Monate abgelaufen ist normalerweise soweit ich mich erinnere 1 Punkt! -
Steht das Teil denn schon in der Werkstatt?Nein, er fährt jeden Tag damit.
Er hat wohl für kommenden Montag einen Termin in einer Markenwerkstatt, wollte den aber aus den o.g. Gründen absagen und lieber wieder zu seiner freien Werkstatt gehen, da die ihm schon irgendwie helfen werden.................... :mulmig:
Die hat ihn im März auch schriftlich an die anstehende TÜV / AU erinnert, aber er hat es aus Geldnot verdrängt.
Nun muss er aber hin, da das Auto nicht mehr richtig fährt und möglicherweise kann er das Alles nicht bezahlen bzw. auch nicht finanzieren....................... :blush: -
Also mal der Reihe nach:
1. Eine Werkstatt hat keine hoheitlichen Befugnisse und kann folglich auch niemanden an der Fahrt mit einem Fahrzeug ohne TÜV hindern. Es könnte aber theoretisch sein, daß die Werkstatt einen Auftrag nicht annimt, der keine TÜV-Vorführung beinhaltet, weil die evtl.mit dem Fahrzeug Probefahrten machen müssen und das ohne TÜV nicht machen wollen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, wenn das Fahrzeug nicht gerade offensichtlich verkehrsunsicher ist.
2. Die Werkstatt kann die Herausgabe eines Fahrzeuges dann verweigern, wenn ein Werkunternehmerpfandrecht geltend gemacht wird. Das geht dann und nur dann, wenn der Kunde sich weigert, die Rechnung zu bezahlen.
3. Niemand (außer natürlich die zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden und deren Organe) ist verpflichtet, einen anderen anzuzeigen, wenn er ihn bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erwischt. Die Werkstatt will doch keinen Kunden verlieren und wird sich, wenn die dort noch alle Tassen im Schrank haben, hüten einen Kunden anzuzeigen.
4. Ein Bußgeld gibt es dann, wenn man auf einer öffentlichen Straße mit abgelaufenem TÜV erwischt wird - sonst nicht. Wenn man also mit einem abgelaufenem TÜV egal wie lange herumfährt und nicht erwischt wird, passiert auch nichts, wenn man sich dann irgendwann entscheidet, den TÜV nachzuholen.
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Außer eins:
Wenn ich nicht die Kohle habe die Rechnung zu bezahlen kann ich das Auto auch nicht in die Werkstatt geben.
Oder hofft er, dass sie es umsonst machen? -
auch wenn der TÜV + HU abgelaufen ist, hat man noch eine gewisse Zeit (max. 3 Monate) um dieses nachzuholen, alles was über 3 Monate hinausgeht, wird richtig teuer und ab 3 Monaten gibt es auch 1 Punkt, notfalls eine amtliche Stilllegung dürchgeführt.
Sollte der PKW nicht mehr verkehrssicher sein, kann die Werkstatt die Herausgabe des Fahrzeugs dennoch nicht verweigern....die festgestellten Mängel werden aber dokumentiert und dem Fahrer ausgehändigt ( eigentlicher Regelfall wenn es eine vernünftige Werkstatt ist )
Sollte der PKW infolge der Verkehrsunsicherheit dann hinterher verunfallen (auch wenn er nicht der Verursacher ist), trägt die Werkstatt keine Haftung.Sollte die Polizei aber dann feststellen, das der Wagen vorher schon in der Werkstatt gewesen ist, ohne das der Fahrer/Halter die Mängel hat beseitigen lassen, so wird es definitiv eine Anklage geben, das er grob fahrlässig mit Vorsatz gehandelt hat.
Das wird dann richtig teuer und falls er nicht bezahlen kann, gibt es Beugehaft.Ich kann nur hoffen, das mir so ein Idiot nichts eines Tages ins Auto fährt, denke ich könnte mich dann mal richtig vergessen :very_angry:
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Immer wieder lustig hier.
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Ich wollte auch keine Diskussion um rechtliche Spitzfindigkeiten entfachen.
Es ging eher darum, ob die Werkstatt das Auto ohne neuen TÜV / AU quasi einkassieren kann ( z.B. ".... mit diesen Bremsen bzw. ohne neue Plaketten können wir Sie nicht mehr fahren lassen " )
Das scheint ja beantwortet und ob man sich dann als Kunde durchsetzt ( entweder dem Rat folgen oder sein Eigentum unrepariert zurückfordert ) bleibt jedem ( womöglich auch mit moralischem Aspekt ) selbst überlassen.
Ich werde die Sache jedenfalls höchst interessiert verfolgen.
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Was denn jetzt: grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das eine schließt das andere aus.
Aha. Da hast du aber einiges mißverstanden. Oder Du schreibst von Dingen, von denen Du nichts verstehst.
Beugehaft heißt nach heutiger Terminologie "Ordnungshaft", ist etwas ganz anderes und hat mit Geldstrafe oder Geldbuße nichts zu tun. Das bekommt man z. B. wenn man sich grundlos weigert als Zeuge auszusagen oder einen Eid zu leisten oder gegen eine zivilrechtliche Verpflichtung verstößt und das festgestzte Zwangsgeld nicht bezahlt, vgl. § 70 StPO oder für das Zivilverfahren §§ 390 und 890 ZPO. Ein Kfz, bei dem der TÜV abgelaufen ist, wird allenfalls stillgelegt. Ordnungshaft kann da nicht verhängt werden.
aha, du scheinst dich da ja gut auszukennen, bzw. dir die unendliche mühe gemacht zu haben, alles genau nachzulesen (kann jeder)
aber vielleicht hättest du erstmal alles GENAU lesen sollen....deine sogenannte "ordnungshaft" sollte sich NICHT auf den fall des nicht vorhandenen Tüv´s beziehen....da hast du wohl etwas missverstanden :cracy: -
Immer wieder lustig hier.
du sagst es
manche machen gerne aus einer mücke gleich einen elefanten
sind aber auch immer wieder die selben leute die so einen :shit: machen -
Immer wieder lustig hier.
Wo ist der "Gefällt-Mir-Button" von Facebook??? Sry,musste grad sein...