Gebrauchtwagen Garantie! Was geht und was nicht?

  • Hallo liebe Gemeinde,


    habe meinen RS, Bj. 06.08, im Frühling beim Händler gekauft (Opel Autohaus).
    Wie es sich gehört, gibt's ein Jahr Gebrauchtwagen Garantie. Nur was ist alles darin enthalten?


    Mein Fall sieht wie folgt aus:
    1. eine Woche nach dem Kauf fing das Fahrwerk Geräusche von sich zu geben (vom Vorbesitzer durch die Federn tiefergelegt).
    Es ist ein dünnes, metallisches kwitschen auf unebenen Strassen, Hoffeinfahrten, beim anfahren und in den Kurven :(
    Bei der Probefahrt war alles OK.
    Die Frage ist: GARANTIEFALL ODER NICHT?


    2. Navigationsgerät zeigt nur OFF-ROAD. Habe rausgefunden, dass es bekanntes Problem ist und am Gerät liegt.
    Leider habe ich das Navigerät nicht bei der Probefahrt ausprobiert, da es keine DVD im Auto gab.
    Erst bei der Abholung bekam ich die DVD und dachte dass es einfach veraltet ist und ich erst auf die Hauptstrasse rausfahren muss.
    Aber auch nach ein paar KM änderte sich nichts.
    Die Frage ist: GARANTIEFALL ODER NICHT?



    3. Jetzt ist das Schubumluftventil im Eimer.
    Die Frage ist: GARANTIEFALL ODER NICHT?



    Mein Problem ist dass der Laden 150 km von mir entfernt ist.
    Werden die Benzinkosten vom Händler getragen?
    Ich kann das Auto dort nicht mal eben für 2-3 Tage lassen :(
    Und es ist ein Opelhändler, nix SKODA :(



    Gruß
    Aleksej

  • erstens bei welcher garantie frima wurde die garantie den abgeschlossen??meine zb ist von Pro garant... da läuft das ganze zb so..habe so n heft im wagen..da kann man aufüllen was mit dem rs ist..dann schickt man das an pro garant per fax die überprüfen es...die schicken ne antwort ob es rein fällt oder nicht und wie viel % arbeit und material bezahlt werden...und dann kann jeder hunds gewöhnliche händler werkstatt ka wer...das dann machen und bekommt halt eben ein teil der arbeit und teile bezahlt...



    mfg moe

  • Naja, Garantie hin oder her. Es gilt in Dtl. erstmal die gesetzliche Gewährleistung: (Google mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie!)


    In den ersten 6 Monaten ab Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorlag. (Das dürfte schwierig werden.) Du solltest darauf bestehen und dich keinesfalls mit dem Verweis auf eine Garantie abspeisen lassen, wenn nicht klar ist, ob sie das trägt.


    Er kann das natürlich über die Garantieversicherung laufen lassen, aber aus der Pflicht ist er nicht. Also wenn es im Frühjahr 2011 gekauft wurde, steht der Verkäufer dafür gerade unabhängig von einer Garantie. Ich würde ihn über die Mängel schriftlich in Kenntnis setzen (Einschreiben) und einen Termin zur Mängelbeseitigung vereinbaren. Ist zwar blöd mit der Fahrerei aber nur so wirst Du ohne weitere Kosten zu Deinem Recht kommen.


    Ahoi
    Stefan

  • Vielen Dank Stefan.
    Werde dann gleich ein Schreiben verfassen.


    Gruß
    Aleksej